Bezirksamtsbeschluss 183/18

Beschlussentwurf:

a) Das Bezirksamt nimmt das Ergebnis des vom Bauträger durchgeführten Workshopverfahrens zustimmend zur Kenntnis.

b) Das Bezirksamt beschließt als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, dass die Planungsziele des Be-bauungsplanentwurfs 8-19b-1 im Wesentlichen weiterverfolgt werden. Die Grundlage bildet hierfür das Ergebnis des vom Bauträger durchge-führten Workshopverfahrens sowie der hieraus resultierende, überarbeitete Städtebauliche Entwurf des Büros Wehrhahn Architekten GmbH vom 8.6.2018.

Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 8-19b-1 bildet der Planausschnitt im Maßstab 1:5.000 vom 15.12.2016.

c) Der Bebauungsplan 8-19b-1 bedarf des Beschlusses durch die Bezirks-verordnetenversammlung.

d) Haushaltsrechtliche Auswirkungen können erst nach Stellungnahme der einzelnen Fachämter ermittelt werden.

e) Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird die Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.