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Bezirksamt Neukölln
12040 Berlin
Bezirksamtsbeschluss 183/18
Beschlussentwurf:
a) Das Bezirksamt nimmt das Ergebnis des vom Bauträger durchgeführten Workshopverfahrens zustimmend zur Kenntnis.
b) Das Bezirksamt beschließt als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, dass die Planungsziele des Be-bauungsplanentwurfs 8-19b-1 im Wesentlichen weiterverfolgt werden. Die Grundlage bildet hierfür das Ergebnis des vom Bauträger durchge-führten Workshopverfahrens sowie der hieraus resultierende, überarbeitete Städtebauliche Entwurf des Büros Wehrhahn Architekten GmbH vom 8.6.2018.
Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 8-19b-1 bildet der Planausschnitt im Maßstab 1:5.000 vom 15.12.2016.
c) Der Bebauungsplan 8-19b-1 bedarf des Beschlusses durch die Bezirks-verordnetenversammlung.
d) Haushaltsrechtliche Auswirkungen können erst nach Stellungnahme der einzelnen Fachämter ermittelt werden.
e) Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird die Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.
Bezirksamt Neukölln
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