Bezirksamtsbeschluss 182/18

Beschlussentwurf:

Das Bezirksamt wägt die Stellungnahmen aus der Beteili-gung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ab und beschließt gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB den sich aus der Abwägung ergebenden Entwurf des Bebauungsplans 8-30 vom 20.03.2015 mit Deckblatt vom 04.04.2018 für die Grundstü-cke Buschkrugallee 60/64 sowie den angrenzenden Grünzug südlich des Teltowkanals bestehend aus den Grundstücken Grundbuch von Britz mit den Blättern 2029, 3898 und 3965 (teilweise) im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz.

Gemäß § 6 Absatz 2 AGBauGB ist der Bebauungsplan 8-30 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen anzuzeigen.

Die Vorlage des Entwurfs an die Bezirksverordnetenver-sammlung zur Beschlussfassung erfolgt, wenn die zuständige Senatsverwaltung erklärt, dass sie keine Beanstandungen erhebt oder die Frist von zwei Monaten nach Eingang der Anzeige verstrichen ist.