Bezirksamtsbeschluss 163/18

Beschlussentwurf:

a) Das Bezirksamt beschließt, auf den Bunker am Boddinplatz (Mainzer Straße) einen Container aufsetzen zu lassen.

b) Der Container soll als Abstellmöglichkeit für Spiel- und Sportgeräte dienen, die im Rahmen der mobilen Kinder- und Jugendarbeit verwendet werden. Er soll darüber hinaus in den kalten und nassen Monaten einen Rückzugsraum für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Jugendlichen bieten und als Anlaufstelle für Mütter mit Kindern des Spielplatzes dienen.

c) Der Container ist als Provisorium für eine Dauer von 5 Jahren angelegt.

d) Langfristig ist angedacht, die Räumlichkeiten in ein eventuell neu entstehendes Erweiterungsgebäude der Abt. BiSchuKu, welcher als Querriegel am Rande des Spielplatzes entstehen könnte, zu integrieren. Hierzu hat es erste Vorgespräche gegeben, bisher aber ohne konkrete Planungen. Sollten die Planungen für den Querriegel nicht umgesetzt werden können, ist zu prüfen, ob der Container auf das Gelände der VHS versetzt werden kann.

e) Der Container soll mit Strom versorgt werden und im Winter beheizbar sein.

Wasser, Abwasser, Toilette wären wünschenswert, sind aber nicht zwingend erforderlich, weil die VHS ihre Toiletten zur Verfügung stellt.

f) Zur Finanzierung des Containers sowie der Aufstellung und Herstellung der Anschlüsse wird ein Antrag über die Zukunftsinitiative Stadtteil II (ZIS), Programm Soziale Stadt – Baufonds des QM-Gebietes Flughafenstraße über 100.000€ gestellt werden. Die Antragsfrist hierfür endet am 27. Juni 2018. Die Mittel müssen in 2018 verausgabt und können nicht aufgestockt werden.

g) Aufgabenerfordernis:
Abteilung Jugend und Gesundheit – Jugendamt
- Projektskizze bis zum 27.06.2018 mit nachstehenden Anlagen bei SenSW einreichen.
- Raum-/Nutzungskonzept
- Fotos zur Ausgangssituation
- Antragstellung in der EUREKA-Datenbank bis 31.08.2018

Abteilung Finanzen und Wirtschaft – Straßen und Grünflächenamt:
- Bestands-/Lageplan
- Eigentumsnachweis/Nachweis der Verfügungsberechtigung über das Grundstück oder Gebäude

Abteilung Finanzen und Wirtschaft – Hochbauamt:
- Anlage zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- Kostenaufstellung bzw. -schätzung nach DIN 276 (prüfbare Kostenermittlung/ Kalkulationsgrundlage mit Bezugsgröße in Verbindung mit Preisen )
- soweit vorhanden Planungsunterlagen

h) Die SE FM übernimmt die laufenden Kosten der Instandhaltung und Reparatur.

i) Das Jugendamt gewährleistet den pädagogischen Betrieb. Hierzu werden in 2018 insbesondere Drittmittel aus dem Projekt „Auf die Plätze“ der Landeskommission gegen Gewalt eingesetzt. Diese Mittel werden auch für 2019 beantragt und für die Jugendsozialarbeit am Boddinplatz verwendet.

j) Die Kosten für einen Abbau bzw. die Umsetzung sowie den Rückbau der Anschlüsse übernimmt das Bezirksamt Neukölln.

Martin Hikel
Bezirksbürgermeister