Bezirksamtsbeschluss 162/18

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am: 29.08.2018
Drs. Nr.: 0132/XX
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
- Zwischenbreicht -

30 km/h in der Kanalstraße ab Arabisweg bis Neudecker Weg

Die Zuständigkeit für die Anordnung von Tempo 30 in der Kanalstraße liegt bei der VLB. Dazu hat sich Staatssekretär Kirchner wie folgt geäußert.

„Dieser Beschluss Ihrer BW hat die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Kanalstraße von Arabisweg bis Neudecker Weg zum Ziel. Dem Beschluss ist jedoch nicht zu entnehmen, welche Gründe zu diesem Begehren führen. Nach § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo es wegen der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Ich bitte Sie daher der BW mitzuteilen, dass eine Prüfung durch meine Behörde erst nach Vorlage einer entsprechenden Begründung erfolgen kann.“

Berlin-Neukölln, den

Martin Hikel
Bezirksbürgermeister