Bezirksamtsbeschluss 158/18

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am: 29.08.2018
Drs. Nr.: 1479/XIX
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
- Schlussbericht -

Nachtruhe sichern

Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Beschlusses liegt bei der VLB. Dazu hat sich Staatssekretär Kirchner mit Schreiben vom 11.04.2018 wie folgt geäußert.

„Mit Ihrem Schreiben vom 20.07.2016 haben Sie um Prüfung und Stellungnahme zum BW­Beschluss Nr.1479/XIX vom 05.07.2016 gebeten.

Dieser Beschluss Ihrer BW hat die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Gradestraße zwischen 22 und 6 Uhr zum Ziel, um die dortigen Anwoh-ner nachts vor Verkehrslärm zu schützen.

Die Gradestraße ist Teil des im Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr festgelegten übergeordneten Straßennetzes. In unserer Großstadt ist ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Hauptstraßennetz sicher zu stellen. Dementsprechend wurde ein übergeordnetes Straßennetz entwickelt, welches rund 1.500 km der Berliner Straßen umfasst und deren jeweilige Bedeutung durch vier Kategorien Ausdruck verliehen wird. Die Gradestraße ist dort als übergeordnete Straßenverbindung der StEP-Stufe II eingestuft.
Ich kann Ihnen versichern, dass sich meine Behörde den Lärmschutzanliegen der Anwohner von Hauptverkehrsstraßen engagiert annimmt. So nachvollziehbar Ihr An-liegen ist, sich im Interesse der Anwohner für die Anordnung von Lärmschutzmaß-nahmen in der vorgenannten Straßen einzusetzen, so muss ich Ihnen leider mitteilen, dass nur unmittelbar betroffene Anwohner einer Straße berechtigt sind, derartige An-träge auf Überprüfung der Notwendigkeit straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 der Straßenver-kehrs-Ordnung (StVO) zu stellen.

Der konkrete Antrag eines oder mehrerer Betroffener ist notwendig, um eine punkt-genaue Prüfung und damit eine rechtssichere Ermessensausübung vornehmen zu können. Insbesondere Lärm wird subjektiv sehr unterschiedlich als belastend emp-funden. Auch sind die Schlafräume nicht grundsätzlich zur Straßenseite hin ausge-richtet, was wiederrum bedeutend ist, da gerade der Lärm zur Nachtzeit als beson-ders störend wahrgenommen wird. Folglich muss meine Behörde konkret wissen, ob und wenn ja wo genau der Straßenlärm als belastend empfunden wird und ggf. wie viele Betroffene es gibt.

Bei eingehenden Anträgen von Anwohnern, die sich durch den Verkehrslärm be-schwert fühlen, wird in jedem Einzelfall die konkrete Höhe der Lärmpegel auf der Grundlage aktueller Verkehrserhebungen und den örtlichen Gegebenheiten , wie den vorhandenen Abständen der Gebäude zur Fahrbahn oder auch der Straßenzustand, Gebäude- bzw. Hausnummer genau ermittelt. Diese Ergebnisse werden dann eben-so wie Verkehrsfunktion der Straße in die Entscheidung einbezogen, ob durch verkehrsbeschränkende Anordnungen wie z.B. Tempo 30 wirksame Abhilfe vor Verkehrslärm getroffen werden kann. Es müssen ferner alle Umstände des Einzelfalls anhand der konkreten örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Derzeit liegen meiner Behörde keine entsprechenden Anträge von Anwohnern auf Lärm-schutzmaßnahmen in der Gradestraße vor. Sollten diese eingehen, werden diese selbstverständlich entsprechend dem dargelegten Verfahren gewissenhaft geprüft.

Ich bitte Sie daher, der BW mitzuteilen, dass Ihrem Beschluss aus den vorgenannten Gründen nicht entsprochen werden kann.“

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

Berlin-Neukölln, den

Martin Hikel
Bezirksbürgermeister