Bezirksamtsbeschluss 128/18

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am:
Drs. Nr.: 0719/XIX
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
- Schlussbericht -

Integrationsetat

Der Beschluss hat das Ziel, bei der zuständigen Senatsverwaltung für die bezirkliche Integrationsarbeit einen gesonderten und fachgebundenen Etat einzuwerben bzw. durchzusetzen.

Das Bezirksamt hat sich im Rahmen des Handlungskonzeptes zur Integration von Süd-osteuropäern mit dieser Forderung nicht nur an das Land Berlin, sondern auch an den Bund gewandt. Neukölln hat intensiv in der entsprechenden AG des Deutschen Städte-tages mitgewirkt. Am Ende konnten einmalig für das Jahr 2016 300.000 € für Neuköllner Projekte von den 3 Mio. Euro, die Berlin zugeflossen sind, eingeworben werden. Weitere Gelder im Zusammenhang mit dem steigenden integrationsbedingten Aufwand konnten ab 2016 nur über die Einwerbung von Fördermitteln (Bundes-ESF, Europäischer Fonds für die am stärksten benachteiligten Personen) erreicht werden.

Bei der Aufstellung des Masterplans für Integration und Sicherheit und damit einherge-hend stärkeren Betroffenheit aller Bezirke konnte die Festsetzung eines Budgets für In-tegrations-/Nachbarschaftsprojekte durchgesetzt werden. Die Bezirke erhalten außerhalb der Globalsumme einen festgesetzten Betrag. Dies waren in 2016 283.600 € und 727.205 € in 2017. Für das Haushaltsjahr 2018 sind es 644.317 € und in 2019 stehen 538.233,00 € zur Verfügung. Für die Mittelverwendung gibt es einige thematische Rahmenbedin-gungen und vor dem Start eines neuen Projekts muss die zuständige Senatsverwaltung für Integration den Inhalten zustimmen.

In diesem Kontext erachtet das Bezirksamt aber die finanzielle Ausstattung für die Regel-aufgaben bzw. Anerkennung des Aufgabenzuwachses oder auch neuer Aufgaben im Rahmen einer wachsenden Stadt, die durch Zuwanderung geprägt ist, als wichtig.

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

Berlin-Neukölln, den

Martin Hikel
Bezirksbürgermeister