Beschluss 112/18

Beschlussentwurf:

Das Bezirksamt wägt die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ab und beschließt gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB den sich aus der Abwägung ergebenden Entwurf des Bebauungsplans XIV-155b vom 02.12.2016 mit dem Deckblatt vom 18.01.2018 für die Grundstücke Johannisthaler Chaussee 393/403, 409/411, 415, Wildmeisterdamm 264/286 und 290 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow.
Gemäß § 6 Absatz 2 AGBauGB ist der Bebauungsplan XIV-155b der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erneut anzuzeigen.
Die Vorlage des Entwurfs an die Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung erfolgt, wenn die zuständige Senatsverwaltung erklärt, dass sie keine Beanstandungen erhebt oder die Frist von zwei Monaten nach Eingang der Anzeige verstrichen ist.

Jochen Biedermann
Bezirksstadtrat