Beschluss 109/18

Das Bezirksamt beschließt:

a. Das Bezirksamt beschließt im Anschluss an den Beschluss vom 06.10.2015 (Vorl. Nr. 154/15), den Planinhalt des Bebauungsplanentwurfs 8-71 für die Grundstücke Neuköllnische Allee 1, 9, 15 sowie für einen angrenzenden Abschnitt der Industriebahn im Bezirk Neukölln zu konkretisieren.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes bleibt die Festsetzung eines Industriegebiets sowie von Straßenverkehrsflächen. Die planfestgestellten Bahnanlagen der Industriebahn werden nachrichtlich übernommen.
Bezüglich der Art der baulichen Nutzung erfolgt eine Konkretisierung der Planungsziele, wonach Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten im Industriegebiet ausgeschlossen werden.

Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 8-71 bildet der Planausschnitt im Maßstab 1 : 5.000 vom 24.8.2015.

b. Der Bebauungsplan 8-71 bedarf des Beschlusses durch die Bezirksverordnetenversammlung.

c. Haushaltsrechtliche Auswirkungen können erst nach Stellungnahme der einzelnen Dienststellen aufgrund dieses Beschlusses ermittelt werden.

d. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.

Jochen Biedermann
Bezirksstadtrat