Bezirksamtsbeschluss 91/18

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am: 25.04.2018
Drs. Nr.: 0362/XX
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
-Schlussbericht-

Bebauung ehem. Blub-Gelände

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 15. November 2017 ist das Be-zirksamt gebeten worden, rechtlich zu prüfen, ob eine Planinhaltsänderung des Bebau-ungsplans 8-30 mit dem Inhalt möglich ist, die Regelungen des Berliner Modells der Ko-operativen Baulandentwicklung festzuschreiben oder analog anzuwenden. Sofern die Schaffung von entsprechend preisgebundenem Wohnraum auf diesem oder anderem Wege nicht sichergestellt werden kann, wird das Bezirksamt gebeten, das Bebauungs-planverfahren einzustellen.

Der im April 2015 geschlossene städtebauliche Vertrag zwischen dem Bauherrn und Be-zirksamt beinhaltet keine Pflicht des Bauherrn, mietpreisgebundenen Wohnraum zu er-richten. Auf eine entsprechende Festsetzung im städtebaulichen Vertrag wurde seiner-zeit verzichtet, da ein Gutachten keine soziale Verdrängungswirkung in der unmittelba-ren Umgebung festgestellt hatte.

Eine nachträgliche Änderung des städtebaulichen Vertrags mit Festsetzung nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung (25%) war im laufenden Verfahren ohne wesentliche Planinhaltsänderung nach rechtlicher Prüfung nicht möglich.

Das Bezirksamt hatte bereits im Sommer 2017 Kontakt zum Eigentümer aufgenommen, um zu erörtern, ob und inwieweit dieser freiwillig preisgebundenen Wohnraum berück-sichtigen würde. Das Angebot des Eigentümers belief sich seinerzeit auf etwa 8% sowie 10-15 Trägerwohnungen/Wohnungen für therapeutische Wohngemeinschaften und wurde im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen am 19.10.2017 vor-gestellt. Der Ausschuss hat dieses Angebot als unzureichend zurückgewiesen und das Bezirksamt mit dem o.a. Beschluss aufgefordert, wie dargestellt zu handeln.

Im Rahmen der dann geführten Verhandlungen wurde sich mit dem Eigentümer dahin-gehend verständigt, 18% der Gesamtwohnungsanzahl als mietpreisgebundene Woh-nungen zu errichten. Dies ist zwar weniger, als die 25% des Berliner Modells darstellen, gleichwohl aber deutlich mehr sind als die bis dato angebotenen ca. 8% an preisgebun-denen Wohnraum.

Das Bezirksamt sieht hier einen vertretbaren Kompromiss. Der Ausschuss hat nach Vor-stellung der Verhandlungsergebnisse in seiner Sitzung am 14.01.2018 dem Kompromiss einstimmig zugestimmt. Der privatrechtliche Vertrag zur Fixierung der Errichtung von mietpreisgebundenen Wohnungen wurde Ende Februar 2018 unterzeichnet.

Der Bauherr ist zum Rücktritt von dieser Vereinbarung berechtigt, wenn die BVV den Be-bauungsplan 8-30 ablehnt, ihm nur mit wesentlichen Änderungen zustimmt oder ihm bis 17. Oktober 2018 nicht zustimmt.

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

Berlin-Neukölln, den

  • Martin Hikel

    Jochen Biedermann

  • Bezirksbürgermeister

    Bezirksstadtrat