Bezirksamtsbeschluss 90/18

Bezirksamtsbeschluss:

a. Das Bezirksamt beschließt im Anschluss an den Bezirksamtsbeschluss vom 06.05.2008 (BA-Vorlage Nr. 65/08, ABl. S. 1349), das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 8-26 für die Grundstücke Tempelhofer Weg 114, 118 und 122 sowie Britzer Damm 160, 164, 172, 174 und 176 (teilweise) im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz einzustellen.

Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 8-26 bildet der Planausschnitt im Maßstab 1 : 5.000 vom 29.03.2007.

b. Haushaltsrechtliche Auswirkungen sind mit der Beschlussfassung nicht verbunden.

c. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.

Jochen Biedermann
Bezirksstadtrat