Bezirksamtsbeschluss 61/18

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am: 21.03.2018
Drs. Nr.: 0166/XX
Lfd. Nr..

Vorlage zur Kenntnisnahme
-Schlussbericht-

Ausschilderung der Radtouren

Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind die Verhand-lungen des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg mit einem privaten Eigentümer zur Übertra-gung einer Fläche für die Radiale Radroute 10 noch immer nicht zu einem Abschluss gebracht worden. Erst wenn für dieses Teilstück eine Einigung erfolgt ist, wird die Radiale Radroute 10 komplett von Anfang bis Ende ausgeschildert. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat bislang an dem Grundsatz festgehalten, Routen nur dann auszuschildern, wenn sich diese ohne Lücken befahren lassen und in Fragen der Nutzungsrechte bzw. der sich daraus ergebenden Verkehrssicherpflichten klare Zuständigkeiten herrschen.

Was die Beschilderung des bezirklichen Nebenroutennetzes betrifft, gibt es diverse Teilstücke, die baulich noch nicht so hergerichtet sind, dass man sie als Route ausweisen kann. Beispiels-weise wird mit dem Bau eines Asphaltstreifens auf der Fahrbahn der Innstraße zwischen Son-nenallee und Weigandufer das letzte Teilstück der bezirklichen Nebenradroute „1“ erst in 2018 fertiggestellt.

Das Nebenroutennetz wird aktuell von den beiden bezirklichen Radverkehrsingenieuren in Ab-stimmung mit den in Neukölln tätigen Verbänden und Initiativen an die tatsächlichen Verhältnisse und Bedürfnisse angepasst. Sobald dieser komplexe Planungsprozess abgeschlossen ist, soll ein Beschilderungskonzept für die Neuköllner Radnebenrouten mit der Senatsverwaltung für Um-welt, Verkehr und Klimaschutz und der Infra-Velo-GmbH ausgearbeitet werden.

Eine vorläufige Beschilderung von Radrouten durch den Bezirk ist derzeit nicht im Etat der Straßenunterhaltung abgebildet. Das Straßen- und Grünflächenamt wird bezüglich der wichtigen Radialen Radroute 10 bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erneut nachfragen, ob hier vom oben genannten Grundsatz eine Ausnahme gemacht werden kann.

Das Bezirksamt wird den zuständigen Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung über die weitere Entwicklung informieren.

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

Berlin-Neukölln, den . Februar 2018

Dr. Franziska Giffey
Bezirksbürgermeisterin