Bezirksamtsbeschluss 53/18

Beschlussentwurf:

a) Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplanentwurf 8-19b-1 zur Kenntnis. Der Beschluss zum endgültigen Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird zunächst zurückgestellt. Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 8-19b-1 bildet der Planausschnitt im Maßstab 1:5.000.

b) Das Bezirksamt beschließt auf der Grundlage der Empfehlungen des Baukollegiums die Durchführung eines „diskursiven Verfahrens“ als ein durch den Projektträger zu finanzierendes Workshopverfahren mit sechs teilnehmenden Büros.

c) Haushaltsrechtliche Auswirkungen sind mit der Beschlussfassung nicht verbunden.

d) Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird die Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.