Bezirksamtsbeschluss 47/18

Beschlussentwurf:

a) Das Bezirksamt beschließt als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplanentwurf XIV-285, dass die Planungsinhalte des bisherigen Entwurfs beibehalten werden.

Die Planunterlage für den Geltungsbereich der Bebauungsplans XIV-285 bildet der Planausschnitt im Maßstab 1:5.000 vom 17.12.2015.

b) Der Bebauungsplan XIV-285 bedarf des Beschlusses durch die Bezirksverordnetenversammlung.

c) Haushaltsrechtliche Auswirkungen können erst nach Stellungnahme der einzelnen Fachämter ermittelt werden.

d) Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird die Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.