Bezirksamtsbeschluss 48/18

Beschlussentwurf:

a. Das Bezirksamt beschließt als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplanentwurf 8-73, dass die Planungsinhalte des bisherigen Entwurfs angepasst werden. Näheres ist der Abwägung der Begründung der Beschlussvorlage zu entnehmen. Die Grundzüge der Planung berührende oder entgegenstehende Sachverhalte ergeben sich nicht aus diesen Anpassungen.

b. Das Bezirksamt beschließt, über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hinausgehend, im Anschluss an den Bezirksamtsbeschluss Nr. 167/16 vom 30.08.2016 (ABl. S. 2333 vom 09.09.2016) den Planinhalt des Bebauungsplanentwurfes 8-73 zu ändern. Wesentliches Ziel des Bebauungsplanentwurfs ist nun die Festsetzung von Urbanen Gebieten gem. § 6a BauNVO. Die geplante Festsetzung von Mischgebieten wird nicht weiter verfolgt.

c. Das Bezirksamt beschließt weiterhin, den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-73 um die Grundstücke Elsenstraße 69/71, Elsenstraße 72 / Harzer Straße 37 und Harzer Straße 38 zu reduzieren. Der Bebauungsplanentwurf 8-73 umfasst nunmehr die Grundstücke Harzer Straße 39 sowie Kiehlufer 75/91 und den Abschnitt des Kiehlufers zwischen Elsenstraße und Brockenstraße im Bezirk Neukölln. Die Planunterlage für den neuen Geltungsbereich des Bebauungsplanes 8-73 bildet der Planausschnitt im Maßstab 1:5.000 vom 12.12.2017.

d. Der Bebauungsplan 8-73 bedarf des Beschlusses durch die Bezirksverordnetenversammlung.

e. Haushaltsrechtliche Auswirkungen können erst nach Stellungnahme der einzelnen Dienststellen aufgrund dieses Beschlusses ermittelt werden.

f. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.