Bezirksamtsbeschluss 40/18

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am: 28.02.2018
Drs. Nr.: 0632/XX
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
- Schlussbericht -

Betr.: Schulstandort auf dem Tempelhofer Feld

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 30. Oktober 2013 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass der bislang im Masterplan für die Tempelhofer Freiheit vorgesehene Schulstandort realisiert und dort eine vierzügige Grundschule eingerichtet wird.

Weiterhin soll sich das Bezirksamt dafür einzusetzen, dass neben der geplanten Grundschule auch Flächen für einen Oberschulstandort vorgesehen werden und zu prüfen, welche Synergieeffekte die avisierte Grund- und Oberschule auf der Tempelhofer Freiheit mit den ebenfalls im Kiez Oderstraße geplanten Kindertagesstätten und dem Werner-Seelenbinder-Sportpark haben kann. Es soll geprüft werden, ob man die dann erweiterten Möglichkeiten des Sportparks für über den normalen Sportunterricht hinausgehende Kooperationen genutzt werden können.

Aufgrund des erfolgreichen Volksentscheides über den Erhalt des Tempelhofer Feldes am 25. Mai 2014 und das dadurch in Kraft getretene “Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes (ThF-Gesetz)” vom 14. Juni 2014 (GVBl Nr. 15 vom 24.06.2014, S. 190) sind sämtliche Planungen auf dem Tempelhofer Feld eingestellt worden. Der geplante Schulstandort wird damit nicht mehr realisiert.

Inzwischen hat der Bezirk Neukölln auf der Grundlage des beschlossenen “Integrierten Friedhofsentwicklungskonzeptes ISEK” für die evangelischen Friedhöfe an der Hermannstraße eigene Planungen für einen neuen Schulstandort auf dem westlichen Teil des St. Jacobi Kirchhofs II eingeleitet.

Der aufgestellte Bebauungsplan XIV-269-1 sieht hier die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule / Sporthalle“ vor. Nach derzeitigem Planungsstand ist hier die Errichtung einer Gemeinschaftsschule mit integrierter Oberstufe Sek II auf der Grundlage des bereits bestehenden bzw. neu hinzukommenden Bedarfs vorgesehen.

Synergieeffekte mit der im gleichen Geltungsbereich geplanten Kindertagesstätte und dem Werner-Seelenbinder-Sportpark sollen genutzt werden. Je nach Raumprogramm und den sich daraus ergebenden Flächenpotenzialen müssen ggf. einzelne Sportflächen der Schule im Bereich des Sportparks untergebracht werden.

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

Berlin-Neukölln, den 15.01.2018
Bezirksamt Neukölln von Berlin

Dr. Giffey Biedermann
Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat