Bezirksamtsbeschluss 33/18

Beschlussentwurf:

  • a. Das Bezirksamt beschließt, für die Grundstücke Lahnstraße 1/5, 6, 8-13, 15/25, 31, 34/36, Mittelbuschweg 6, 8, Niemetzstraße 32, 33/41, 47/51, Am Oberhafen 1-2 sowie Abschnitte der Lahnstraße, der Niemetzstraße und des Mittelbuschweges im Bezirk Neukölln, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 8-79B aufzustellen.
    Wesentliches Ziel des Bebauungsplanentwurfs ist die planungsrechtliche Sicherung eines Gewerbegebiets gemäß § 8 BauNVO sowie von Mischgebieten gemäß § 6 BauNVO.
    Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 8-79B bildet der Planausschnitt im Maßstab 1 : 5.000 vom 13.11.2017.
  • b. Der Bebauungsplan 8-79B bedarf des Beschlusses durch die Bezirksverordnetenversammlung.
  • c. Haushaltsrechtliche Auswirkungen können erst nach Stellungnahme der ein-zelnen Dienststellen aufgrund dieses Beschlusses ermittelt werden.
  • d. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.