Die Spielplatzkommission

Kletterspinne (Netzknoten)

Die Spielplatzkommission ist ein Beteiligungsgremium, deren Mitglieder bei der bezirklichen Planung und Weiterentwicklung von Spielplätzen in Neukölln beratend mitwirken und den Behörden Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Ihre Geschäftsstelle ist der Neuköllner Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung zugeordnet.

Dies beinhaltet die Erarbeitung von Vorschlägen und Anregungen zur Errichtung, zur Unterhaltung und zum Betrieb bestehender Spielplätze. Zudem wirkt sie bei der Erstellung einer mittel- bis langfristigen Spielplatzplanung mit.

Die Mitglieder der Spielplatzkommission setzen sich aus Vertreter*innen des Bezirksjugendrings, des Bezirksschüler*innenausschusses, des Bezirkselternausschusses Kita, des Bezirkselternausschusses Schule und des Bezirksschulbeirats zusammen. Des Weiteren sind Mitarbeiter*innen der Verwaltung aus den Bereichen Jugend, Stadtplanung sowie Straßen- und Grünflächenamt und Mitglieder jeder Fraktion der Bezirksverordnetenversammlung vertreten.

Rechtliche Grundlagen:

Das Berliner Spielplatzgesetz und insbesondere der § 6 “Spielplatzkommission” bildet die rechtliche Grundlage für die Neuköllner Spielplatzkomission.

Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (Berliner Kinderspielplatzgesetz)

Nächste Sitzungen:

  • 25.06.2024, ca. 17:00 – 19:00 Uhr (Räumlichkeit wird hier bekannt gegeben)

Protokolle

  • Protokoll vom 20.02.2024

    PDF-Dokument (168.1 kB)

  • Protokoll vom 30.11.2023

    PDF-Dokument (333.0 kB)

  • Protokoll vom 27.06.2023

    PDF-Dokument (148.7 kB)

  • Protokoll vom 27.04.23

    PDF-Dokument (206.0 kB)

  • Protokoll vom 20.06.2021

    PDF-Dokument (715.8 kB)

  • Protokoll vom 25.02.2021

    PDF-Dokument (296.2 kB)

  • Protokoll vom 29.09.2020

    PDF-Dokument (214.4 kB)

  • Protokoll vom 23.06.2020

    PDF-Dokument (214.8 kB)

  • Protokoll vom 30.01.2020

    PDF-Dokument (239.3 kB)

Häufig gestellte Fragen:

  • 1. Was sind die Aufgaben der Neuköllner Spielplatzkommission?

    Die Neuköllner Spielplatzkommission ist ein Beteiligungsgremium, das bei der Planung und Weiterentwicklung der bezirklichen Spielplätze beratend mitwirkt. Zusätzlich wirkst sie bei der Erstellung einer mittel- und langfristig Spielplatzplanung mit.

  • 2. An wen wende ich mich, wenn ich Anregungen bzw. Vorschläge zu einem bestimmten Spielplatz habe?

    Sie können Ihre Anregungen und Vorschläge an die Spielplatzkommission per E-Mail richten (spielplatzkommission@bezirksamt-neukoelln.de). Die Geschäftsstelle wird diese an das Gremium weiterleiten und Ihnen zeitnah eine Rückmeldung geben.

  • 3. Wie viele öffentliche Spielplätze gibt es in Neukölln?

    In Neukölln gibt es insgesamt 137 öffentliche Spielplätze. Hier können Sie sehen, wo sich diese befinden.

  • 4. Wer unterhält die öffentlichen Spielplätze Neuköllns und wie häufig werden diese gesichtet?

    Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Neukölln unterhält die öffentlichen Spielplätze in Neukölln. Unter ihrer fachlichen Leitung, pflegt und unterhält die Spielplatzkolonne alle öffentlichen Spielplätze. Sie führt wöchentliche Sicht- und Funktionskontrollen durch, monatliche Wartungen und eine jährliche Hauptuntersuchung der Spielplätze sowie deren Dokumentation unter besonderer Berücksichtigung der Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Dabei werden Reparaturen, Instandhaltungen, kleine Baumaßnahmen sowie Reinigungen (z.B. Fallschutzbelagserneuerung bzw. -ergänzung etc.) vorgenommen.

  • 5. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Schäden bzw. Mängel an den Spielgeräten entdecke?

    Bitte melden Sie Schäden bzw. Mängel an Spielgeräten an das Straßen- und Grünflächenamt. Weitere Informationen zu den Kontaktdaten finden Sie hier.

  • 6. An wen kann ich mich wenden, wenn ich illegal abgestellten Müll (z.B. Sperrmüll, Hausmüll, etc.) auf öffentlichen Spielplätzen entdecke?

    Bitte melden Sie illegal abgestellten Müll dem Ordnungsamt. Unter folgenden Link können Sie dies online machen.

  • 7. Darf man Hunde auf Spielplätzen mitnehmen?

    Im § 6 „Benutzung der Anlagen“ (Grünanlagengesetz) wird ausdrücklich verboten, Hunde oder andere Haustiere mit Ausnahme Blindenführ- und Behindertenbegleithunden, auf Kinder- oder Ballspielplätzen mitzunehmen.