Grünflächen und Bäume

Aufgaben der allgemeinen Grünflächenunterhaltung

  • Grünflächenpflege aller öffentlichen Flächen (Parkanlagen, öffentliches Straßenland, Freiflächen an öffentlichen Gebäuden wie Schulen u. Jugendfreizeiteinrichtungen einschl. Gewässer und Baumpflege)
  • Anlage von Neu- / Wechselpflanzungen
  • Entwicklungs- und Erneuerungsmaßnahmen (landschaftsbaulicher Bereich)
  • Auftragsvergaben an Fachfirmen des Garten- und Landschaftsbaus
  • Betriebswirtschaftliche Realisierung (der Parkpflegewerke) und Pflegeplanung
  • Pflege und Unterhaltung in Gartendenkmälern
  • Pflege und Unterhaltung in besonders geschützten Bereichen
  • Entwicklungs- und Erneuerungsmaßnahmen (landschaftsbaulicher Bereich)
  • Unterhaltung Ausstattungen / Mobiliar / bauliche Anlagen

Wesentlicher Gesichtspunkt bei der Unterhaltung der Flächen ist die Gewährleistung der Nutzbarkeit und der Verkehrssicherheit unter Berücksichtigung ökologischer Grundsätze u. der jeweiligen Nutzungsansprüche. Ein besonderes “Highlight” ist der 2002 frisch sanierte Körnerpark mit seinen Wasserkaskaden und -gräben nebst Fontänenbecken.
Für die gartendenkmalgerechte, behutsame Sanierung erhielt der Bezirk im Jahr 2004 und 2008 den Gustav-Meiyer-Preis. Dieser wurde an eines der Berliner Grünflächenämter im Rahmen der Berliner Woche für besondere Leistungen vergeben.

Park

Bäume

Im Bereich der Pflege- und Unterhaltung wird zwischen der speziellen und der allgemeinen Grünflächenunterhaltung unterschieden. Erstgenannte kümmert sich um die Sonderbereiche Straßenbaumkontrolle und -pflege. Hierzu zählen ebenso die Bereiche Sportplatzpflege und Spielplatzwartung (-kontrolle).

Aufgaben der Baumpflege und -unterhaltung

  • Baumpflege und -unterhaltung
  • Pflege und Unterhaltung von Straßenbäumen (Verkehrssicherheitskontrollen incl. Nachweisführung)
  • Sicherstellung von erforderlichen Verkehrsraumprofilen,
  • Beseitigung von Unfall-, Sturm oder ähnlichen Schäden, Freischneiden an Fassaden
  • Führen des Straßenbaumkatasters
  • Abstimmung von Baumaßnahmen (privater u. öffentlicher)

Präsentation der Arbeit des Straßenbaum-Bereichs

  • Ausschuss-Präsentation

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Baumleitplanung Schillerkiez 2022

  • Baumleitplanung Schillerkiez 2022

    PDF-Dokument (11.6 MB)

Fair Play im Park

  • Fair Play im Park

    Spiel und Sport, Bildung und Bewegung – Angebote in Neuköllner Parks

    PDF-Dokument (371.2 kB)

Baumlehrpfad Volkspark Hasenheide

  • Baumlehrpfad Volkspark Hasenheide

    PDF-Dokument (9.0 MB)

Baumscheibenflyer

  • Baumscheiben 2020

    PDF-Dokument (157.7 kB)

Wissenswertes über die Anlage und Pflege von Baumscheiben; Interview

  • Interview Hr. Fellhölter

    PDF-Dokument (344.3 kB)

Stresstest an Straßenbäumen in Berlin-Neukölln

  • Stresstest an Straßenbäumen in Berlin-Neukölln

    PDF-Dokument (288.9 kB)

Hufeisenvorplatz: Pflege von Berg-Ahornen

  • Hufeisenvorplatz: Pflege von Berg-Ahornen

    PDF-Dokument (69.4 kB)

Ausgewählte Grünanlagen sind u.a.:

  • Volkspark Hasenheide
  • Reuterplatz
  • Wildenbruchplatz
  • Boddinplatz
  • Lessinghöhe / Thomashöhe
  • Herbert-Krause-Park
  • Hertzbergplatz
  • Herrfurthplatz / Schillerpromenade
  • Treseburger Ufer
  • Truseplatz
  • Schillerpromenade
  • Grünzug Britz-Buckow-Rudow
  • Rudower Höhe
  • Rudower Fließ
  • Dörferblick
  • Gutspark / Schlosspark Britz
  • Von der Schulenburgpark
  • Koernerpark
  • Nordpark / Südpark
  • Rudower Wäldchen
  • Park am Buschkrug

Häufig gestellte Fragen:

Wer kontrolliert die Straßenbäume und in welcher Form?

Langjährig erfahrene und speziell geschulte Mitarbeiter der sog. Straßenbaumkolonne des Fachbereichs Grün- und Freiflächen. In Berlin wird nach der sog. VTA-Methode (Visual-Tree-Assessment) (s.o.) kontrolliert.

Wer pflegt die Straßenbäume im Bezirk?

Seit dem Jahr 2010 werden sämtliche Arbeiten an Straßenbäumen incl. der Neupflanzungen über Ausschreibungen von Baumpflegefirmen und Firmen des Garten- und Landschaftsbaus übernommen.

Warum und wie werden Straßenbäume geschnitten?

Oberste Priorität hat die Verkehrssicherung zur Vermeidung von Schäden.
Daher erfolgen die Maßnahmen nach Bedarf auf Grund von ggf. vorh. Schadsymptomen, Fehlentwicklungen im Habitus, fehlendes Verkehrsraumprofil oder Dach- und Fassadenfreischnitten.
Die einzelnen Schnittmaßnahmen sind den Bäumen individuell angepasst in Abhängigkeit der Baumart, Alter, Jahreszeit, allg. Standortbedingungen und der bereits erwähnten Notwendigkeit der Verkehrssicherung.

Müssen Beeinträchtigungen (Verschattung, Laubfall etc.) die von Straßenbäumen ausgehen, von den Anliegern hingenommen werden?

Ja, gemäß § 16 Abs. 3 Berliner Straßengesetz:
„Bepflanzungen der Straße, insbesondere mit Bäumen, sind grundsätzlich vorzusehen, zu erhalten und zu schützen. Die Eigentümer und die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen haben die unvermeidbaren Einwirkungen von Pflanzungen im Bereich des Straßenkörpers und die Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und Ergänzung zu dulden. Eingriffe von ihrer Seite bedürfen der Zustimmung der Straßenbaubehörde und der für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen zuständigen Stelle.“

Werden Straßenbäume im Sommer gewässert?

In den ersten zwei Jahren nach Plfanzung erfolgt bei den Jungbäumen ein regelmäßiges Wässern durch beauftragte Firmen.
Danach werden die Bäume nur noch im Einzelfall gewässert, um sie langsam zu “entwöhnen”.
Privates Engagement während längerer Trockenperioden und an warmen Tagen wird vom Fachbereich Grün- und Freiflächen sehr begrüßt.

Warum schadet das Parken auf unbefestigten Unterstreifen und Baumscheiben den Bäumen?

Das Rangieren und das Gewicht der Fahrzeuge verdichtet in erheblicher Weise den Boden.
Oberirdische wie auch unterirdische Wurzeln können durch den Druck brechen oder verletzt werden. Diese Verletzungen stellen Eintrittspforten für wurzel-/holzzerstörende Pilze dar und gefährden damit die Standsicherheit.
Die Wasser- und Nährstoffversorgung sowie Bodendurchlüftung ist beeinträchtigt und kann auf längere Sicht zum Absterben der Bäume führen

Kann ich als Privatperson oder als Hausgemeinschaft einen Baum spenden?

Die Antwort finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zum Thema Baumspende

Welche rechtlichen Grundlagen müssen bei der Straßenbaumpflege beachtet werden?

Wie stelle ich einen Antrag auf Baumfällung auf Grund einer geplanten Gehwegüberfahrt?

Der Antrag für eine Gehwegüberfahrt ist beim Fachbereich Sraßenbau mit genauen Angaben zum Bauvorhaben zu stellen. Sind Straßenbäume von einer Baumaßnahme betroffen, so wird der Fachbereich Grün- und Freiflächen bei der Prüfung des Antrages automatisch hinzugezogen.
Die geplante Gehwegüberfahrt und damit auch die Belange des Straßenbaumes sind nicht Bestandteil der Baugenehmigung, sondern werden gesondert geprüft.
Die Freigabe zur Fällung des Straßenbaumes für die Anlegung einer privaten Gehwegüberfahrt erfolgt in der Regel nur, wenn bedeutende Gründe (Schadsymptome am Baum, Unfallgefahren im Geh- und Fahrbahnbereich, Feuerwehrzufahrt, übergeordnete Interessen) dies rechtfertigen.
Einen Rechtsanspruch für einen Stellplatz auf einem privaten Grundstück gibt es seit Änderung der Berliner Bauordnung nicht mehr.
Der geforderte Mindestabstand zwischen Stammfuß des Straßenbaumes und der geplanten Gehwegüberfahrt beträgt 2,50m (s. auch DIN 18920 4.10.1). Ein geringerer Abstand, wie teilweise bei älteren Gehwegüberfahrten umgesetzt, wird nicht genehmigt, da dies nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.
Daher empfiehlt es sich, vor dem Grundstückskauf/ der Bauausführung die Möglichkeit einer Gehwegüberfahrt rechtzeitig mit dem Straßen- und Grünflächenamt zu klären.
Bestehen keine Bedenken gegen die Freigabe eines Straßenbaumes zur Fällung, so wird nach Eingang des Fällantrages im Rahmen eines Wertermittlungsverfahrens (Methode Koch) der Baumwert des zu fällenden Straßenbaumes durch einen externen Gutachter ermittelt. Dieser ist vom Antragsteller zu bezahlen. Nach Prüfung des Gutachtens durch das Fachamt und verbuchtem Zahlungseingang kann i.d.R. – z.B. mit Auflagen im Hinblick des Ausführungszeitpunktes oder zusätzliche Gutachten durch Ornithologen o.ä. – gefällt werden. Die Fällung und die Beseitigung des Stubbens gehen ebenfalls zu Lasten des Antragstellers.

Links

Britzer Garten

Baum des Jahres

Berlins Grüne Seiten

Gartennetz Deutschland

Tierpark Neukölln

Brunnen

Grillen in Berlin

Hundeauslaufgebiete

Grünanlagengesetz (GrünanlG)

Berliner Straßengesetz (BerlStrG)

Veröffentlichungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (AVA-Online)
Gesetze und Verordnungen

Baugesetzbuch (BauGB)

Bauordnung für Berlin

Homepage der “Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz

Erläuterung des Begriffes “Visual-Tree-Assessment” über die Homepage von Wikipedia