Seit 2004 stellt der Bund Mittel für das Programm „Stadtumbau-West“ bereit, die seit 2005 in ausgewählten Berliner Bezirken zum Einsatz kommen.
Der Stadtumbau ist im Baugesetzbuch (BauGB) im § 171 b verankert.
Mit dem Programm “Stadtumbau West” wollen die Bundesregierung und das Land Berlin nachteiligen Folgen des wirtschaftlichen und demographischen Wandels entgegenwirken. Der Einsatz von Städtebaufördermitteln trägt zur Verbesserung der Infrastruktur und zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei. Investitionen in die Infrastruktur und Standortmarketing sind Anstoßeffekte für die positive Entwicklung dieser Stadtteile.
Berlin, der Bund und die EU finanzieren Projekte, die den vom Senat beschlossenen Zielen des Stadtumbaus entsprechen.
Die förderrechtlichen Grundlagen für die Abwicklung bilden die VVZIS/VVZISII (für EU-finanzierte EFRE-Projekte) sowie die AV Stadterneuerung. Die Abwicklung des Förderprogramms ist im aktuellen Programmleitfaden zum Stadtumbau geregelt.
Die Bezirke führen den Stadtumbau in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durch.