Das Bezirkswahlamt ist zuständig für die Durchführung von Wahlen…
1. Wie viele Wahlhelfer werden benötigt?
Insgesamt werden in Neukölln ca. 1500 Wahlhelfer benötigt.
2. Wer kann als Wahlhelfer tätig werden?
Als Wahlhelfer kann jeder tätig werden, der selbst zum Deutschen Bundestag wahlberechtigt ist. Der Hauptwohnsitz in Berlin ist nicht erforderlich.
Wahlbewerber, Wahlbewerberinnen, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen, Berufsrichter und Berufsrichterinnen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen sind von der ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand ausgeschlossen.
3. Wie lange dauert die Tätigkeit im Wahlvorstand?
Die Tätigkeit als Wahlhelfer beginnt um 7 Uhr (Öffnung der Wahllokale ist um 8 Uhr) und endet nach der Auszählung der Stimmen (Schließung der Wahllokale um 18 Uhr; die Auszählung der Stimmen dauert ca. 2 Stunden). Pausen finden in Absprache mit den Wahlvorstand statt.
4. Welche Aufgaben hat der Wahlhelfer?
Der Wahlvorstand eines Wahllokals besteht in der Regel aus sieben Personen, die am Wahlsonntag die Stimmenabgabe und Stimmenauszählung sicherstellen. Zu den Aufgaben gehören u.a. Ausgabe der Stimmzettel, das Auszählen der Stimmen nach Schließung der Wahllokale und die Entscheidung über Beschlussfälle. Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt, alle notwendigen Informationen erhalten die Wahlhelfer in Schulungen bzw. aus Schulungsmaterialien.
5. Wird der Einsatz als Wahlhelfer bezahlt?
Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ehrenamtlich (§ 5 Landeswahlordnung). Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 31,- EUR. Sofern sie von ihrem Arbeitgeber Freizeitausgleich bekommen, erhalten sie 21,- EUR. Für den Bezug von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist das Erfrischungsgeld unerheblich.
6. Wo erhalte ich weitere Informationen und kann mich als Wahlhelfer registrieren lassen?
In Berlin-Neukölln werden am Wahltag ca. 1.500 Mitglieder von Wahlvorständen in den Wahllokalen oder zum Auszählen der Briefwahlstimmen benötigt. Damit sich eine Wahl demokratisch legitimiert, hat jedes Wahllokal einen eigenverantwortlichen Wahlvorstand - in der Regel bis zu sieben Bürger/innen, die am Wahlsonntag die Stimmenabgabe und Stimmenauszählung sicherstellen. Wahlhilfe setzt keine besonderen Kenntnisse voraus. Was Sie wissen müssen, erfahren Sie durch eine Schulung oder unser Schulungsmaterial.
Nähere Auskünfte (nach vorheriger Terminabsprache) erhalten Sie im Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, Zi. N 0012 (Neubau) 90239-2448, E-Mail: bezirkswahlamt@bezirksamt-neukoelln.de
Als Schöffen bezeichnet man die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Schöffe kann jeder Deutsche werden, der am Tag des Amtsbeginns mindestens 25 und nicht älter als 69 Jahre ist. Alle 5 Jahre finden zeitgleich in Deutschland die Schöffenwahlen statt. Die nächsten Schöffenwahlen finden im Jahre 2013 statt, so dass Ende 2012, Anfang 2013 Bewerbungen interessierter Bürger beim Wahlamt eingereicht werden können.
Das Merkblatt soll den Schöffen als Hilfe dienen, die Aufgaben ihres Amtes den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend wahrzunehmen. Es kann nicht alle Fragen beantworten. In Zweifelsfällen sollten sich Schöffen an den Vorsitzenden des Gerichts wenden.
Jeder kann in eine Situation geraten, in der ein Rechtsstreit unausweichlich erscheint. Nicht immer ist es erforderlich, gleich vor Gericht zu ziehen. In jedem Bezirk gibt es Frauen und Männer, die von der Bezirksverordnetenversammlung zu Schiedspersonen gewählt wurden und das Schiedsamt ausüben. Das Schiedsverfahren ist in bestimmten Fällen eine kostengünstige und zeitsparende Alternative zum Gerichtsverfahren.
Der elektronische Briefwahlantrag ist ein HTML-Formular, das Sie am Bildschirm ausfüllen und anschließend abschicken können. Die Daten werden an uns übermittelt und dann von uns an die zuständigen Bezirkswahlämter weitergeleitet. mehr
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