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Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin 2005-2010 - Umweltzone - Allgemeine Regelungen im Bezirk

Umweltzone - Was ist das und warum ist sie notwendig?

Die Umweltzone ist das Gebiet innerhalb des S-Bahnringes, in dem nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Fahrzeuge mit besonders hohen Emissionen müssen draußen bleiben.

In den dicht bewohnten Gebieten in den Innenstadtbezirken von Berlin werden die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) an vielen Hauptverkehrsstraßen überschritten. Der Straßenverkehr ist dabei die wichtigste Berliner Quelle dieser Schadstoffe mit einem Anteil an der Belastung von circa 40 % bei Feinstaub und 80 % bei Stickstoffdioxid. Um den Gesundheitsschutz für die hier lebenden Menschen zu verbessern, müssen daher die Emissionen des Verkehr reduziert werden. Durch diese Maßnahme wird die Zahl der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Anwohner um etwa ein Viertel reduziert. Darüber hinaus wirkt sich diese Entlastung auch auf die Wohngebiete aus, die nicht direkt an verkehrsreichen Straßen liegen.

Wann gilt die Umweltzone?

Die Umweltzone gilt ab 1. Januar 2008.
Um eine dauerhafte Entlastung der Berliner Luft zu erreichen, gelten die Verkehrsbeschränkungen der Umweltzone dauerhaft, d.h. ohne zeitliche Einschränkungen. Die Fahrverbote sind unabhängig davon, ob die aktuelle Luftbelastung hoch oder niedrig ist.

Ansprechpartner:

Das Bezirksamt Neukölln erteilt KEINE Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone.

Bitte wenden Sie sich an das

Bezirksamt Mitte von Berlin
Karl-Marx-Allee 31 (4. Etage, Raum 407)
10178 Berlin
Tel.: 9018 22880

Homepage der Arbeitsgruppe Umweltzone im Bezirksamt Mitte

Kontakt

Bezirksamt Neukölln von Berlin
Tiefbauamt
Karl-Marx-Straße 83
12043 Berlin

Stadtplan und Verkehrsverbindung

Postanschrift:
12040 Berlin

Amtsleiter:
Wieland Voskamp
Zentrale Auskunfts-
stelle:

Tel.: (030) 90239 2181
Fax: (030) 90239 3757
E-Mail

Ansprechpartner:

Frau Kremer
Tel.: (030) 90239 4190