Die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde sind seit dem 01.09.2004 in Berlin zweigeteilt. Die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden sind gänzlich für das Tempo 30 Netz zuständig und in den Hauptverkehrsstraßen für den ruhenden Verkehr.
Die übergeordnete Verkehrslenkungsbehörde ist für den fließenden Verkehr in den Hauptverkehrsstraßen zuständig.
Seit dem 09.01.2012 ist die Straßenverkehrsbehörde räumlich beim Ordnungsamt Neukölln angesiedelt.
Die Einrichtung von Baustellen und Sondernutzungen muss beantragt werden. Der Antrag ist formlos zu stellen, sollte aber folgende Angaben beinhalten:
Für Personen, denen das Merkzeichen „aG“ im Schwerbehinderten-Ausweis zuerkannt wurde.
Die Anträge auf Erteilung einer Parkerleichterungskarte können sie bei den Bürgerämtern oder zu den Sprechstunden direkt bei uns stellen.
Ausweisunterlagen können sie bei uns abholen oder wir schicken ihnen die Unterlagen per Post zu.
Für den Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:
Stadtplan und Verkehrsverbindung