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Straßenverkehrsbehörde

Die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde sind seit dem 01.09.2004 in Berlin zweigeteilt. Die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden sind gänzlich für das Tempo 30 Netz zuständig und in den Hauptverkehrsstraßen für den ruhenden Verkehr.
Die übergeordnete Verkehrslenkungsbehörde ist für den fließenden Verkehr in den Hauptverkehrsstraßen zuständig.
Seit dem 09.01.2012 ist die Straßenverkehrsbehörde räumlich beim Ordnungsamt Neukölln angesiedelt.

Einige Aufgaben der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde in Neukölln:

  • Erteilung von Anordnungen für Baustellen
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach der StVO im Rahmen der Sondernutzungen im öffentlichen Straßenland (z.B. Halteverbot für Umzüge)
  • Ausstellung von Schwerbehindertenparkausweisen
  • Anordnung von dauerhaften Verkehrsmaßnahmen
Baustellen / Sondernutzungen


Die Einrichtung von Baustellen und Sondernutzungen muss beantragt werden. Der Antrag ist formlos zu stellen, sollte aber folgende Angaben beinhalten:

  • Straße und Hausnummer oder bei umfangreichen Maßnahmen der Straßenabschnitt,
  • Art und voraussichtliche Dauer der Sondernutzung,
  • Lageplan (Maßstab 1:250) – in der Regel nur bei längeren Baustellen und großräumigen Sondernutzungen erforderlich.

Wichtige Hinweise:
Bei schwierigen örtlichen Verhältnissen und umfangreichen Arbeiten, die z.B. auch den fließenden Verkehr betreffen, kann ein Ortstermin erforderlich sein. Bei diesem Termin werden dann Umfang und Dauer der Erlaubnis festgelegt.
Die Ausnahmegenehmigung und die Erlaubnis zur Sondernutzung muss immer auf der Baustelle vorliegen.
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wird neben der Sondernutzungsgebühr eine Gebühr fällig.

Parkerleichterungskarte:

Für Personen, denen das Merkzeichen „aG“ im Schwerbehinderten-Ausweis zuerkannt wurde.
Die Anträge auf Erteilung einer Parkerleichterungskarte können sie bei den Bürgerämtern oder zu den Sprechstunden direkt bei uns stellen.
Ausweisunterlagen können sie bei uns abholen oder wir schicken ihnen die Unterlagen per Post zu.

Für den Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ein aktuelles Passfoto
  • Vorlage des Personalausweises (bei persönlicher Beantragung) oder Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) bei schriftlicher Antragstellung
  • eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises (Vor- und Rückseite)
  • eine Ablichtung des letzten Bescheides des Versorgungsamtes woraus die Merkzeichen „aG“ oder „BI“ hervorgehen

Kontakt

Bezirksamt Neukölln von Berlin
Ordnungsamt Neukölln
Juliusstraße 67
12051 Berlin

Stadtplan und Verkehrsverbindung

E-Mail:
Ordnungsamt Neukölln


Telefonnummern und Sprechzeiten für:

Schwerbehinderten-Angelegenheiten
Sprechzeiten:
Di 09:00 – 14:00 Uhr,
Fr 09:00 – 12:00 Uhr
sowie nach tel. Vereinbarung
Tel.: 030 90239 4194

Baustellen und kurzzeitige Halteverbote
Sprechzeiten nach tel. Vereinbarung
Tel.: 030 90239 4191/-4193

Ladezonen und Dauermaßnahmen
Sprechzeiten nach tel. Vereinbarung
Tel.: 030 90239 4190