Das Tiefbauamt ist als Straßenbaulastträger generell für die Verkehrssicherheit der öffentlichen Straßen, Wege, Plätze und Parkplätze im Stadtgebiet von Neukölln zuständig.
Die notwendige Verkehrssicherheit auf dem öffentlichen Straßenland gewährleistet das Tiefbauamt durch regelmäßige Kontrollgänge (Begehungen) aller Verkehrsflächen und ihrer Einrichtungen.
Sollten Sie als Bürgerin oder Bürger in Ihrem Wohngebiet Schäden oder Störungen festgestellt haben, können Sie uns mit Ihrer Meldung helfen, unserer Aufgabe schnell nachzukommen.
| Leitung der Straßenunterhaltung: | 030 90239 2190 |
| Ortsteil Neukölln: | 030 90239 2804 |
| Ortsteil Britz: | 030 90239 2020 |
| Ortsteil Gropiusstadt: | 030 90239 2836 |
| Ortsteil Buckow: | 030 90239 2836 |
| Ortsteil Rudow: | 030 90239 2710 |
oder auch per E-Mail an: tiefbauamt@bezirksamt-neukoelln.de
Für die öffentliche Beleuchtung ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung X - Tiefbau verantwortlich.
Die Firma Vattenfall Europe Netzservice GmbH (Alliander Stadtlicht GmbH) führt im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung interimistisch den Betrieb, die Wartung, die Instandhaltung und die Schadensbeseitigung der öffentlichen Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen durch.
Sollten Sie Störungen bzw. Schäden an den öffentlichen Beleuchtungsanlagen Berlins feststellen, wenden Sie sich bitte an
Vattenfall Europe Netzservice GmbH
Tel.: 0800 1102010 (kostenfrei)
E-Mail: BerlinLicht@Vattenfall.de "
Anregungen und Fragen richten Sie bitte an die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Abt. X Tiefbau - Objektbereich Öffentliche Beleuchtung
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
E-Mail: Beleuchtung@SenStadt.Berlin.de
Bitte beachten Sie:
Sofern Sie einen Schaden melden wollen, durch den eine akute Gefährdung von Leib und Leben gegeben ist („Gefahr im Verzug“) so verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei unter der Notruf-Nummer 110!
Vielen Dank!
Im Zusammenhang mit privaten Bauvorhaben, z.B. Hausbau, ist der Neu-, Um- oder Abbau von Gehwegüberfahrten jeder Art beim Tiefbauamt zu beantragen.
Stadtplan und Verkehrsverbindung