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Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge

Erschließungsbeitrag

Für die erstmalige, endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage (Straßen, Plätze, Wohnwege, Parkflächen, Grünanlagen, Immissionsschutzanlagen) werden von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Erschließungsbeiträge erhoben. Seit dem 25. März 2006, mit Erlass des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG), und einer Änderung im Erschließungsbeitragsgesetz (§ 15 a EBG) wird zukünftig an die Stelle von Erschließungsbeiträgen überwiegend der Straßenausbaubeitrag treten.

Rechtsgrundlage:
Baugesetzbuch (BauGB)(Externer Link) und Erschließungsbeitragsgesetz (EBG)

Straßenausbaubeitrag

Für die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung einer Straße werden von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der bevorteilten (anliegenden) Grundstücke Straßenausbaubeiträge erhoben. Vor Beginn einer beitragspflichtigen Baumaßnahme werden die zukünftig Beitragspflichtigen über die geplante Baumaßnahme und die zu erwartende Beitragshöhe schriftlich informiert.
Für Unterhaltungsmaßnahmen und die Instandhaltung der Straßen werden keine Beiträge erhoben.

Rechtsgrundlage:

Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG)(Externer Link)

Vor Kauf eines Grundstücks ist es ratsam, beim Tiefbauamt unter Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers bzw. des Erbbauberechtigten eine gebührenpflichtige Bescheinigung über Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge zu beantragen, um über eventuelle ungetilgte Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge eines Voreigentümers informiert zu werden, denn im Falle der Zahlungsunfähigkeit des ehemaligen Beitragspflichtigen haftet das Grundstück und damit indirekt der neue Eigentümer für die offene Beitragsschuld. Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück.

Die Gebühr für eine Bescheinigung über Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge beträgt pro Grundstück 30,68 €.

Verwaltung von Straßenland

Hierzu zählen alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung tiefbauamtseigenen Grundvermögens, z.B. die Vorbereitung von Ankäufen künftigen Straßenlandes und Verkäufen entbehrlichen Straßenlandes, Widmung, Einziehung und Benennung von öffentlichen Straßen, Löschungsbewilligungen.

Kontakt

Bezirksamt Neukölln von Berlin
Tiefbauamt
Karl-Marx-Straße 83
12043 Berlin

Stadtplan und Verkehrsverbindung

Postanschrift:
12040 Berlin

Amtsleiter:
Wieland Voskamp
Zentrale Auskunfts-
stelle:

Tel.: (030) 90239 2181
Fax: (030) 90239 3757
E-Mail