Urkundenstelle
Im Standesamt Neukölln von Berlin erhalten Sie Personenstandsurkunden über Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle, die sich im Bereich dieses Bezirks ereignet haben. Die im Standesamt Neukölln von Berlin vorhandenen Beurkundungen reichen bei Geburten bis zum 01.01.1900, bei Eheschließungen bis zum 01.01.1930, bei Lebenspartnerschaften bis zum 01.08.2001 und bei Sterbefällen bis zum 01.01.1980 zurück.
Der heutige Bezirk umfasst die früheren Ortsteile: Neukölln; Rixdorf; Britz; Buckow und Rudow.
Für das Auffinden einer Beurkundung ist es erforderlich, möglichst genau Namen und Daten anzugeben, da die Namenverzeichnisse nach Jahren und dann erst alphabetisch sortiert sind. Bei größerem Suchaufwand muss eine Suchgebühr erhoben werden.
Es können folgende Arten von Urkunden ausgestellt werden:
Es können folgende Arten von Urkunden ausgestellt werden:
- über eine Geburt: Geburtsurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenbuch/-register, internationale Geburtsurkunden
- über eine Eheschließung: Eheurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Heiratseintrag/-register, beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch, internationale Heiratsurkunden
- über eine Lebenspartnerschaft: Lebenspartnerschaftsurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsbuch/-register
- über einen Sterbefall: Sterbeurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Sterbebuch/-register, internationale Sterbeurkunden
Urkunden oder Auskünfte aus den Registern erhalten nur die Personen, auf die sich die Beurkundung bezieht, deren Ehegatten, Lebenspartner(innen), Vorfahren oder Abkömmlinge. Andere Personen haben nur dann einen entsprechenden Anspruch, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Hier können Sie die gewünschten
Urkunden online bestellen.
| Produkt |
Gebühren in Berlin |
| Alle Arten von Urkunden |
10,00 Euro für das 1. Exemplar,
5,00 Euro für jedes weitere gleichartige und gleichzeitig gefertigte Exemplar
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| Auskünfte aus den Registern bzw. Sammelakten |
5,00 – 10,00 Euro |
| Suchgebühren je nach Aufwand |
10,00 – 60,00 Euro |
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Für die Ausstellung von Personenstandsurkunden gelten seit dem 01.01.2009 gelten folgende Fristen:
| Ereignis |
Frist |
| Geburt |
110 Jahre ab Geburtsdatum |
| Eheschließung |
80 Jahre ab Eheschließungsdatum |
| Lebenspartnerschaft |
80 Jahre ab Registrierungsdatum der Lebenspartnerschaft |
| Tod |
30 Jahre ab Todesdatum |
Alle davor liegenden Ereignisse sind mit Ende der o. g. Fristen Archivgut und können nur noch nach archivrechtlichen Vorschriften benutzt werden.Alle Unterlagen des Standesamtes Neukölln von Berlin zu den vor den o. g. Daten liegenden Beurkundungen wurden bereits an das Landesarchiv Berlin, Eichborndamm 115-121, 13403 Berlin abgegeben. Weitere Informationen und den Benutzungsantrag für das Landesarchiv finden Sie unter: www.landesarchiv-berlin.de.
Den für die Benutzung des Archivguts im Standesamt Neukölln von Berlin notwendigen Benutzungsantrag finden Sie hier zum Download.
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Benutzungsantrag (Stand: September 2011) laden »
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Für Nachfragen stehen wir Ihnen natürlich gern telefonisch zur Verfügung unter
(030) 90239 2704, -3503, -2703, -3502, -4077.
Unsere Öffnungszeiten für eine persönliche Vorsprache:
montags 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr, dienstags 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Sie finden uns im EG, Zimmer 129. Bitte nehmen sie eine Wartenummer.
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten vorrangig für die vorsprechenden Bürger da sind. Eine telefonische Erreichbarkeit kann daher zu diesen Zeiten nicht gewährleistet werden.
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