Die Sterbebuchabteilung des Standesamtes Neukölln von Berlin beurkundet Sterbefälle, die sich im Bezirk Neukölln ereignet haben.
Damit ein Sterbefall beurkundet wird und Sterbeurkunden ausgestellt werden können, müssen
- entweder die Angehörigen
- oder ein Bestatter
die notwendigen Unterlagen hier vorlegen.
- Der/Die Verstorbene war ledig: Geburtsurkunde. Sie erhalten Sie beim Geburtsstandesamt.
- Der/Die Verstorbene war verheiratet: Eheurkunde. Sie erhalten sie beim Eheschließungsstandesamt.
- Der/Die Verstorbene war verwitwet: Ergibt sich der Tod des Vorverstorbenen Ehegatten nicht aus einer der o.g. Urkunden: Eine Sterbeurkunde. Sie erhalten sie beim Sterbestandesamt.
- Der/Die Verstorbene war geschieden: Ergibt sich die Scheidung nicht aus einer der o.g. Urkunden: Eine rechtskräftige Ausfertigung des Scheidungsurteils. Sie erhalten sie bei dem Gericht, das die Ehe geschieden hat.
- Besaß der/die Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit: Reisepass.
Ausländische Urkunden müssen
im Original und in einer von einem in Berlin beeidigten Dolmetscher gefertigten
Übersetzung vorlegt werden.
Entscheiden Sie sich als Angehöriger, den Sterbefall selbst anzuzeigen, sind vor dem Besuch des Standesamts folgende Dinge zu erledigen:
Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung bekommen Sie dort die
Sterbefallanzeige und den
Leichenschauschein, den auch in allen übrigen Fällen ein Arzt ausstellt.
Damit und nach Möglichkeit mit dem Personalausweis des Verstorbenen gehen Sie zu einem beliebigen Bürgeramt und melden den Verstorbenen/die Verstorbene ab.
Dort erhalten Sie das
Ergänzungsblatt zum Leichenschauschein und den
Bestattungsschein.
Mit diesen Unterlagen und den o.g. Personenstandsurkunden sprechen Sie im Standesamt in der
Sterbebuchabteilung vor und zeigen den Sterbefall an. Die Beurkundung wird bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen unverzüglich vorgenommen. Die
Gebühren für Sterbeurkunden betragen 10,-- Euro für die erste, jede weitere gleichzeitig ausgestellte 5,-- Euro.
Ist ein deutscher Staatsangehöriger, der in Berlin-Neukölln wohnhaft war, im Ausland verstorben, kann der Sterbefall beim Standesamt Neukölln von Berlin beurkundet werden. Hatte der im Ausland Verstorbene keinen Wohnsitz im Bundesgebiet, kann die Beurkundung dort beantragt werden, wo der Angehörige seinen Wohnsitz hat. Die Gebühr für einen Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls beträgt 60,-- Euro.
Die Beurkundung beantragen können:
Die Eltern, die Kinder, der Ehegatte bzw. Lebenspartner des Verstorbenen.
Für Nachfragen stehen wir Ihnen natürlich gern telefonisch zur Verfügung unter
90239 2227, -2684 und –2703. Sie finden uns im Zimmer 131 im EG.
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten vorrangig für die vorsprechenden Bürger da sind. Eine telefonische Erreichbarkeit kann daher zu diesen Zeiten nicht gewährleistet werden.
Für Nachfragen stehen wir Ihnen natürlich gern telefonisch zur Verfügung unter
90239 2227, -2684 und –2703. Sie finden uns im Zimmer 131 im EG.
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten vorrangig für die vorsprechenden Bürger da sind. Eine telefonische Erreichbarkeit kann daher zu diesen Zeiten nicht gewährleistet werden.