Sie sind gerade Eltern geworden oder die Geburt Ihres Kindes steht bevor? Für die in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geburtenbuchabteilung des Standesamtes Neukölln von Berlin gerne zur Verfügung.
Geburtsurkunden werden vom hiesigen Standesamt nur ausgestellt für Babys, die im Vivantesklinikum Neukölln geboren wurden sowie für Hausgeburten in diesem Bezirk. Sollten Sie in Neukölln wohnen, jedoch in einem außerbezirklichen Krankenhaus das Kind entbinden, müssen Sie sich mit dem für den Geburtsbezirk zuständigen Standesamt in Verbindung setzen.
Im Mutter-Kind-Zentrum wird Ihnen mit jeder Geburtsanzeige auch ein Merkblatt ausgehändigt, auf dem die vom Standesamt benötigten Unterlagen aufgeführt sind.
Wichtig:
Nicht alle Fallkonstellationen können berücksichtigt werden und jeder Vorgang ist individuell, so dass evtl. in Einzelfällen noch zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Um einen Überblick zu erhalten, können Sie das Merkblatt bereits hiereinsehen.
Dieses Merkblatt wird auf Anfrage auch bei der Patientenaufnahme im Krankenhaus ausgehändigt.
Des Weiteren werden von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vaterschaftsanerkennungen sowie Namenserteilungen aufgenommen. Anlässlich der Beurkundung einer Neugeburt können diese Erklärungen, wenn sie nicht bereits vorgeburtlich abgegeben wurden, gleich beim Standesamt aufgenommen werden.
Als besonderen Service bieten wir Ihnen Sprechzeiten unserer Geburtenbuchabteilung im Mutter-Kind-Zentrum an.
Diese finden in der Regel: Montag, Mittwoch und Freitag von 10.00 bis 12.30 im Raum für "standesamtliche Angelegenheiten" im 2. Stock, Zimmer 2004, links neben der Kantine, statt.
Hier stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung und nehmen natürlich auch Erklärungen über Vaterschaftsanerkennung sowie Namenserteilung entgegen von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind. Das erspart den Müttern kurz nach der Entbindung den Weg zum Standes- bzw. Jugendamt.
Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, wenn sie nicht miteinander verheiratet sind, bereits vorgeburtlich die o.g. Erklärungen vom Jugendamt, Standesamt oder einem Notar aufnehmen zu lassen. Dafür muss jedoch auf jeden Fall ein Termin vereinbart werden.
Das gilt auch für Kinder, für die bereits Geburtsurkunden ausgestellt wurden, der Vater aber bisher noch nicht anerkannt hat.
Sobald die Geburt Ihres Kindes beurkundet wurde, erhalten Sie 3 gebührenfreie Geburtsbescheinigungen für die Beantragung von
| Produkt: | Gebühren: |
|---|---|
| Geburtsurkunde | 10,00 Euro |
| jede weitere Urkunde der selben Art bei gleichzeitiger Ausstellung | 5,00 Euro |
| internationale Geburtsurkunde | 10,00 Euro |
| jede weitere Urkunde der selben Art bei gleichzeitiger Ausstellung | 5,00 Euro |
| Beurkundung einer Namenserklärung | 20,00 Euro |
Des Weiteren haben Sie jetzt die Möglichkeit, die Geburt einer im Ausland geborenen Person mit deutscher Staatsangehörigkeit bei dem für den aktuellen Wohnsitz zuständigen Standesamt nachbeurkunden zu lassen. Da auch hier jeder Fall individuell ist, wenden Sie sich für Nachfragen bitte telefonisch an das entsprechende Standesamt.
| Produkt: | Gebühren: |
|---|---|
| Antrag auf Nachbeurkundung einer Geburt bei ausschließlich deutscher Beteiligung | 60,00 Euro |
| Antrag auf Nachbeurkundung einer Geburt mit ausländischer Beteiligung | 80,00 Euro |
Für Nachfragen stehen wir Ihnen natürlich gern telefonisch zur Verfügung unter
90239 3697, -2880, -3636, -2129, -3004.
Unsere Öffnungszeiten sind montags 8:30 Uhr- 13:00 Uhr, dienstags 11:00 Uhr - 15:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Sie finden uns im Zimmer 212 im 1. OG. Bitte eine Wartenummer ziehen.
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten vorrangig für die vorsprechenden Bürger da sind. Eine telefonische Erreichbarkeit kann daher zu diesen Zeiten nicht gewährleistet werden.
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