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Die Staatsangehörigkeitsbehörde

verschiedene Pässe

Im Fachbereich Staatsangehörigkeiten des Amtes für Bürgerdienste können Ausländer, die in Neukölln wohnen und gemeldet sind, die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.
Die Einbürgerung ist jedoch von einigen Bedingungen abhängig, die im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt sind.

Quicklinks:
Kontakt / Öffnungszeiten / allgemeine Informationen
Ansprechpartner für eine Terminvereinbarung in Neukölln

Für eine Einbürgerung müssen insbesondere folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Die Antragsteller müssen sich seit 8 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich (dauerhaft) in Deutschland aufhalten und zum Zeitpunkt der Antragstellung über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen. Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise bei besonderen Integrationsleistungen, ist eine Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltszeit möglich.
  • Die Antragsteller müssen in der Lage sein, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie ohne den Bezug öffentlicher Sozialleistungen zu bestreiten. Ausnahmen sind nur in wenigen Fällen möglich, wenn der Grund für den Bezug öffentlicher Leistungen vom Antragsteller nicht zu vertreten ist.
  • Die Einbürgerungsbewerber müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen und diese ggf. durch einen Sprachtest nachweisen. Sie müssen weiterhin über Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der deutschen Lebensverhältnisse verfügen und ggf. einen Einbürgerungstest ablegen.
  • Es dürfen keine Verurteilungen wegen einer Straftat vorliegen oder strafrechtliche Ermittlungsverfahren anhängig sein.
  • Die Antragsteller müssen bereit sein, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
  • Die Antragsteller müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und bei der Einbürgerung ein entsprechendes Bekenntnis ablegen.
  • Für Ehegatten und Kinder der Einbürgerungsbewerber sind erleichterte Voraussetzungen vorgesehen.
Gebühren:

Das Einbürgerungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz 255 €, davon sind 75% (191 €) bereits bei Antragstellung zu entrichten. Für die Miteinbürgerung von Kindern fallen geringere Gebühren an. (51€ je Kind)

Einbürgerungsanträge:

Aufgrund des gebührenpflichtigen Verfahrens werden Einbürgerungsanträge nur persönlich und im Anschluss an eine eingehende Beratung ausgegeben. Bitte bringen Sie bei Ihrem ersten Besuch unbedingt die Passdokumente mit.

Kontakt:

Die Staatsangehörigkeitsbehörde hat ihren Sitz im Ortsteil Britz in der

Blaschkoallee 32, 12359 Berlin, Haus 5
Tel. 90239 – 2416
Fax. 90239 – 2012
E-Mail: staatsangehoerigkeit@bezirksamt-neukoelln.de

Öffnungszeiten:

Die Dienststelle ist zu folgenden Sprechzeiten geöffnet:

Mo. 09.00 – 12.00 Uhr
Do. 14.00 – 18.00 Uhr

Ansprechpartner für eine Terminvereinbarung:

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer individuellen Terminvereinbarung mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter: (Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens)

Mitarbeiter: Buchstaben: Telefon: 90239 -
Frau Bürger Aa-Ak, M 2481
Frau Davids B, J, P 2504
Frau Genschmer C, H 2474
Frau Jachwitz R,T, X, Y 4510
Frau Kahl G, O, W 4506
Frau Lehmann E, Ki-Kz, V 4507
Frau Munz Al-Az, Q, U, Z 4508
Frau Schmidt D, I, Ka-Kh, L 2503
Frau Wagner F,N, S 2028
weitere allgemeine Informationen:

Ansprechpartner für Fragen zur Integration:


Gesetze/Verordnungen:

PDF-Dokumente für den Download


Seitenanfang

Kontakt

Bezirksamt Neukölln von Berlin
Staatsangehörigkeits-
behörde
Karl-Marx-Str. 83
12040 Berlin

Dienstgebäude:
Blaschkoallee 32
12359 Berlin
Haus 5

Stadtplan und Verkehrsverbindung

Tel: 90239 2416
Fax. 90239 2012
E-Mail

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