Untere Naturschutzbehörde (UNB)
Die Untere Naturschutzbehörde nimmt Ordnungsaufgaben zur Natur- und Landschaftspflege war. Sie übernimmt Kontroll- und Überwachungsaufgaben, welche aus dem Vollzug nationaler und internationaler Übereinkommen und Rechtsvereinbarungen resultieren.
Unsere Aufgaben im Bereich Natur- u. Landschaftspflege:
- Planung, Koordination und Durchführung von Maßnahmen in Landschaftsschutzgebieten (LSG) und flächenhaften Naturdenkmalen (FND)
- Vergabe / Erstellung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzepten für flächenhafte Naturdenkmale
- Vollzug Schutzgebietsverordnungen
- Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen
- Bearbeitung von Zwangs- und Bußgeldverfahren
- Betreuung u. Koordination von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Schutzgebieten (u.a. in Zusammenarbeit mit Naturschutzverbänden)
- Stellungnahmen / Beteiligung an Planverfahren (FNP, B-Pläne, etc)
- Bearbeitung der Eingriffsregelung nach §§ 14 u. 15 NatSchG Bln
- Anzeige-, Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren zur Benutzung von Oberflächengewässern (2. Ordnung) wie z.B. für Steganlagen, Einleitungen
- Führung des Wasserbuches mit Eintragung der Rechte
- Wahrnehmung der Aufgaben als Gewässeraufsichtsbehörde
- allgemeine fachliche Stellungnahmen in Amtshilfe / für Verbände, Vereine etc.
- Stellungnahmen zu Bauvorhaben
Tipps / Links / Formulare:
Gesetze und Verordnungen:
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