Der Biotop- und Artenschutz gliedert sich in den sog. Handels- und dem Freilandartenschutz. Beide Bereiche beziehen sich auf Tier (Fauna) und Pflanzen (Flora). Dabei ist es für den Handelsartenschutz nicht wichtig, ob es sich um lebende oder tote Tiere und Pflanzen oder um Produkte und Erzeugnisse daraus handelt.





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