Die Broschüre “Für den Notfall vorgesorgt” liegt u.a. in den Bürgerämtern aus.
Wie alle Berliner Bezirke hat auch Neukölln einen Katastrophenschutzbeauftragten, der für die Koordination des Katastrophenschutzes innerhalb der Verwaltung und für den Bezirk in Gänze verantwortlich ist.
Darüber hinaus verfügt Neukölln über einen Katastrophenstab, der Mitarbeiter aus allen Abteilungen und Ämtern umfasst, sodass das gesamte Fachwissen unmittelbar genutzt werden kann.
Der Katastrophenschutz ist landesrechtlich im Katastrophenschutzgesetz für Berlin (KatSG) geregelt.

Die Broschüre “Für den Notfall vorgesorgt” liegt u.a. in den Bürgerämtern aus.
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