Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0870/XIX
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
„Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob eine „Workplace Policy“, wie sie von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen angeregt wird, in der bezirklichen Verwaltung umgesetzt werden kann.“
Das Bezirksamt Neukölln stellt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern u. a. umfangreiche Leistungen einer unabhängigen externen Beratungsstelle - Fürstenberg Institut - zur Verfügung, die auch das Feld der häuslichen Gewalt inkludieren. Dabei ist diese Hilfe nicht auf das weibliche Geschlecht beschränkt.
Das Bezirksamt denkt und handelt hier durch die Beauftragung eines renommierten Instituts wesentlich weiter als es die initiierende Senatsverwaltung vermag, weil die Leistung ohne Ansehen des Geschlechts, egal ob nun das weibliche oder männliche zu leiden hat, egal ob häusliche Gewalt von erwachsenen oder minderjährigen Familienangehörigen ausgeübt wird, in Anspruch genommen werden kann. Dabei ist von entscheidendem Vorteil, dass nicht nur Angehörige in den Leistungsumfang einbezogen sind, sondern die Leistungen über die reine Beratungsleistung hinausgehen können. Es stehen im Übrigen Experten und keine Laien als Gesprächspartner zur Verfügung, wobei wesentlich ist, dass über normale Bürodienstzeiten hinaus auch in den Abendstunden und in Notfällen auch nachts jemand zur Verfügung steht.
Zusammengefasst: Während „Workplace Policy“ sich als Mittel versteht, Betroffenen Anlaufstellen für eine externe Beratung zu vermitteln, sich selbst aber nicht als Beratungsinstrument versteht, wird die Struktur und Organisation (nicht nur) für diese Hilfeleistung real und konkret durch das Bezirksamt zur Verfügung gestellt. Über die umfangreichen Leistungen wird in geeigneten Gesprächsforen regelmäßig durch den Steuerungsdienst informiert. Sofern angezeigt, nehmen Mitarbeiter des Fürstenberg Instituts an diesen Sitzungen teil bzw. finden Sitzungen im Institut direkt statt. So ist eine weite Informationsstreuung sichergestellt, die sich in der Nutzung der Dienstleistungen des Instituts widerspiegelt.
Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.
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