Drucksache - 0718/XIX  

 
 
Betreff: Gutachten zu den Wirkungen des Milieuschutzes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD 
Verfasser:Morsbach, MichaelBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
18.09.2013 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
09.07.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
2. Version vom 23.10.2013
3. Version vom 02.07.2014
4. Version vom 02.07.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

„Das Bezirksamt wird gebeten, eine externe Expertise exemplarisch für den Reuterkiez in Auftrag zu geben, die eine Analyse erstellt, inwieweit die Instrumente des Milieuschutzes geeignet sind, einen weiteren Anstieg der Mieten wirksam zu verhindern und günstigen Wohnraum zu erhalten. Hierzu sind insbesondere konkrete Modernisierungsmaßnahmen, Zweckentfremdungen und Umwandlungen seit dem 01.01.2012 zu analysieren.  Daher wird im Kapitel 4200 der Titel 54010 im Jahr 2014 um 10.000 Euro zu Lasten des Titels 51900 im Kapitel 3306 erhöht.“

 

Nachdem die entsprechenden Mittel im Januar 2014 zur Verfügung standen, hat das Stadtentwicklungsamt eine Ausschreibung vorbereitet und durchgeführt. Das Büro LPG legte das günstigste Angebot vor und erhielt den Auftrag. Alle relevanten Genehmigungsvorgänge in den Jahren 2012 und 2013 wurden unter folgenden Fragestellungen untersucht:

 

  • Ist ein bauliches Aufwertungspotenzial im Gebiet vorhanden?

 

  • Besteht ein Aufwertungsdruck und soll eine sich abzeichnende Über-Dynamik begrenzt werden oder handelt es sich um Nachholprozesse?

 

  • Ist die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und soll sie vor Verdrängung geschützt werden?

 

  • Welche Anträge auf Baugenehmigung der Jahre 2012 und 2013 hätten versagt werden können, wenn es eine soziale Erhaltungsverordnung für den Reuterkiez gegeben hätte?

 

  • Welche Ziele und Effekte sollte eine soziale Erhaltungsverordnung für den Reuterkiez haben?

 

  • Welche Genehmigungskriterien für Anträge nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB sind demnach für den Reuterkiez sinnvoll?

 

Die Ergebnisse des Gutachtens wurden am 10. Juni 2014 dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt. Den Fraktionen wurde jeweils ein Exemplar zur Verfügung gestellt.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 

 

 

 
 

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