Drucksache - 0595/XIX  

 
 
Betreff: Ausgestaltung der Flüchtlingsunterkunft
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKESozial
Verfasser:Licher, ThomasSchoenthal, Eva-Marie
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.04.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Integrationsausschuss Entscheidung
13.06.2013 
15. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses vertagt   
12.09.2013 
17. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses vertagt   
12.12.2013 
19. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Sozialausschuss Entscheidung
18.02.2014 
26. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.02.2014 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss 1
Ausschuss Beschluss 2
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ausschuss empfhielt der Bezirksverordentenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

 

1. Die geplante Flüchtlingssammelunterkunft in Neukölln wird lediglich als Übergangsheim betrachtet, bis die Flüchtlinge in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern untergebracht werden können. Um die Unterbringung in Wohnungen zu erleichtern wird das Bezirksamt versuchen, auf das LaGeSo dergestalt Einfluss zu nehmen, dass dieses Änderungen an den Regelungen zur Prüfung der Wohnungsangebote[1], an den Mietübernahmescheinen im Sinne einer Angleichung an die Bescheinigungen nach SGB XII[2] und der Beratungsprotokolle zur Wohnungssuche[3] vornimmt.

     Darüber hinaus wird das Bezirksamt sich mit einem öffentlichen, über die Medien verbreiteten Appell an die Vermieter richten, Wohnungen an Flüchtlinge zu vermieten. Außerdem wird es darauf dringen, dass in dem Vertrag mit dem Betreiber der Flüchtlingsunterkunft ausdrücklich aufgenommen wird, dass die Unterstützung der Flüchtlinge bei der Wohnungssuche zum Aufgabengebiet der SozialarbeiterInnen gehört.

 

2. Der oberste Grundsatz bei der Ausgestaltung der Neuköllner Flüchtlingsunterkunft muss die Wahrung der Menschenwürde der BewohnerInnen sein. Da erfahrungsgemäß die Verweildauer in Sammelunterkünften für Flüchtlinge eine längere Zeitdauer ausmacht, müssen die Lebens- und Wohnbedingungen diesem Umstand Rechnung tragen. Daher muss in den folgenden Punkten von den als Mindeststandards formulierten Qualitätsanforderungen des LaGeSo vom 26.10.2012 abgewichen werden:

 

a) So ist darauf zu achten, dass nicht nur Familien in Wohneinheiten mit eigenem Küchen- und Sanitärbereich untergebracht werden. Die Achtung vor der Privatsphäre und hygienische Gründe sprechen dafür, dass auch die für Einzelflüchtlinge vorgesehenen 2-Bett-Zimmer einen eigenen Koch- und Sanitärbereich erhalten. Grundsätzlich muss gesichert sein, dass pro Zimmer nicht mehr als 2 erwachsene Personen untergebracht werden. Daraus ergibt sich, dass Familien mit Kindern Anspruch auf 2 Zimmer, ab 4 Kindern auf 3 Zimmer haben.

 

Die Prüfung von selbstgefundenen Wohnungen durch die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber dauert zzt.  2 – 3 Wochen. In der Regel hat sich dann das Angebot durch Zeitablauf erledigt.

2 Eine gemeinsame Verwendung einer Bescheinigung nach  § 3 AsylbLG und nach SGB XII, sie enthält keinen Ausschluss von Kautionen oder Genossenschaftsanteilen.

3 Entsprechend der Fußnote 2 muss „nicht“ im Satz, dass „Provisionen und Kautionen nicht übernommen     werden“, gestrichen werden.

 

b) In den 3-geschossigen Bauten sind in den oberen Etagen jeweils 2 Gemeinschaftsräume, im Erdgeschoss 1 Gemeinschaftsraum vorgesehen. 2 Räume erhalten einen Fernseher. Außerdem muss in jedem Haus ein Kinderspiel Bereich existieren. Von den verbleibenden 6 Gemeinschaftsräumen müssen 4 so eingerichtet werden, dass sie als Leseraum, als Ruheraum, als Frauenraum und als Raum für sportliche Aktivitäten genutzt werden können. In den beiden Gebäuden, in denen sich nicht das Büro befindet, werden im Erdgeschoss die entsprechenden Räumlichkeiten als Krankenzimmer und als Raum für religiöse Verrichtungen eingerichtet.

 

c) Der Bürobereich ist so zu gestalten, dass neben dem Sekretariat und dem Arbeitszimmer der HeimleiterIn auch ein Besprechungszimmer zur Verfügung steht.

 

3. Mit dem Betreiber ist eine Personalausstattung zu vereinbaren, die bei einer Unterkunftsgröße von 300 Personen folgende Stellen als Mindestausstattung umfasst:

1 Stelle als Heimleitung

4 Stellen als SozialarbeiterIn

2½-Stellen als ErzieherIn für die Kinderbetreuung

2 Stellen als Verwaltungskraft

2 Stellen als Hausmeister

1 Stelle zur sozialpsychologischen Betreuung

Wachschutz für 560 Stunden/Monat (außerhalb der Bürozeiten, Mo-Fr von 8 bis 18 Uhr)

Im Bedarfsfall besteht das Recht des Landes Berlin vom Betreiber eine unverzügliche Erhöhung des Personalbestandes einzufordern.

 

4. Bei der Auswahl des Betreibers ist darauf zu achten, dass er in seinem Konzept Projekten positiv gegenübersteht, die eine Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Vereinen und Einrichtungen, die in der Flüchtlingsarbeit und- betreuung engagiert sind oder sich engagieren wollen, sowie mit Einzelpersonen und Initiativen des sozialen Umfeldes der Sammelunterkunft.

     Das Bezirksamt wird im Rahmen seiner Möglichkeiten integrationsfördernde Aktivitäten zwischen Flüchtlingen und Personen des sozialen Umfeldes ideell und materiell unterstützen.

 

5.  Da Sprachkenntnisse eine wesentliche Bedingung für die aktive Teilnahme am öffentlichen Leben außerhalb der Flüchtlingsunterkunft darstellen, muss das Erlernen der deutschen Sprache ein integraler Bestandteil der sozialen Betreuung sein. Das BA wird in Zusammenarbeit mit der Neuköllner Volkshochschule Kurse „Deutsch als Fremdsprache“ anbieten, die die Flüchtlinge kostenlos besuchen können.

 

6. Das Bezirksamt bereitet die in der Umgebung der Unterkunft liegenden Schulen, Horte und Kitas auf die Aufnahme der Kinder und Jugendlichen aus der Flüchtlingsunterkunft vor. Dabei ist rechtzeitig mit SenBJW und den Kita-Trägern über entsprechend notwendige Personalmaßnahmen zu sprechen.

 


[1] Die Prüfung von selbstgefundenen Wohnungen durch die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber dauert zzt.  2 – 3 Wochen. In der Regel hat sich dann das Angebot durch Zeitablauf erledigt.

[2] Eine gemeinsame Verwendung einer Bescheinigung nach  § 3 AsylbLG und nach SGB XII, sie enthält keinen Ausschluss von Kautionen oder Genossenschaftsanteilen.

[3] Entsprechend der Fußnote 2 muss „nicht“ im Satz, dass „Provisionen und Kautionen nicht übernommen werden“, gestrichen werden.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen