Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0535/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird beauftragt, Kriterien zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu erarbeiten und zu beschließen. In Frage kommende Gebiete sind vor allem die Bereiche nördlich des S-Bahnringes - hier im Besonderen das Gebiet um die Reuterstraße und um die Schillerpromenade. Begründung: Gerade der Norden Neuköllns wandelt sich in den letzten Jahren mit enormer Geschwindigkeit. Dieser Wandel wirkt sich auch auf die Entwicklung der Mieten aus, die teilweise rapide steigen. Dies macht es notwendig, im Sinne der sozialen Marktwirtschaft steuernd einzugreifen. Hier ist der sogenannte Milieuschutz ein Mittel der Steuerung, auf das nicht verzichtet werden sollte. Es ermöglicht dem Bezirksamt, bestimmte Sanierungsmaßnahmen von Wohnraum, die den Standard übersteigen, erst nach einem entsprechenden Antrag zu genehmigen.
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