Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0499/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-22ba für die Grundstücke Am Sudhaus 1-3, Rollbergstraße 26 (teilweise) und 55, die Straße Am Sudhaus sowie eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Neukölln mit dem Blatt 10151 im Bezirk Neukölln sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-22ba (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie §12 Abs.2 Nr.4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen.
Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.
a) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt II 3.4.5 der anliegenden Begründung beschrieben. b) Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-22ba ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Vorlage zur Kenntnisnahme -Schlussbericht -
Der Bebauungsplan 8-22ba für die Grundstücke Am Sudhaus 1-3, Rollbergstraße 26 (teilweise) und 55, die Straße Am Sudhaus sowie eine Teilfläche des Grundstücks Grundbuch von Neukölln mit dem Blatt 10151 im Bezirk Neukölln, ist am 20.08.2013 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.
Die Verordnung ist am 30.08.2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 22 auf Seite 489 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs.Nr. 0499 /XIX) als erledigt an.
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