Drucksache - 0368/XIX  

 
 
Betreff: Radweg in der Hannemannstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU/Grüne/PIRATEN/LINKEBA/FinWi
Verfasser:FraktionsvorsitzendeBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.04.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
14.05.2013 
18. (außerordentliche) öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
05.06.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Schlussbericht vertagt
Schlussbericht vertagt 2
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Sollen Radfahrer einen baulich angelegten Radweg benutzen, so muss eine Radwegbenutzungspflicht nach Zeichen 237 StVO angeordnet werden. Für eine solche Benutzungspflicht sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, wie z. B. hohe Fahrzeugzahlen und Unfallgefährdungen. Diese Kriterien sind in der Hannemannstraße nicht gegeben.

 

Der vorhandene Radweg in der Hannemannstraße entspricht nicht mehr den heutigen Standardbreiten. Zu Beginn ab der Buschkrugallee ist er rot gepflastert und weist eine Breite von 1 m auf. Im weiteren Verlauf sind verschiedene Pflasterarten und Breiten vorhanden. Zudem befindet sich ein U–Bahnnotausstieg mit einem Gitter und Pollern auf dem Weg. Die heute vorgeschriebene Mindestbreite für bauliche Radwege liegt bei 1,60 m. Aus den genannten Gründen kann die gewünschte Freigabe des baulichen Radweges nicht erfolgen.

 

Der Radweg ist aufgrund der baulichen Mängel mit einer Bake gesperrt worden.

 

Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

 
 

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