Drucksache - 0352/XIX  

 
 
Betreff: Unterbringung von Flüchtlingen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/PIRATENBA/FinWi
Verfasser:FraktionsvorsitzendeDr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Integrationsausschuss Entscheidung
08.11.2012 
10. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses vertagt   
10.01.2013 
11. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses vertagt   
14.03.2013 
13. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses vertagt   
11.04.2013 
14. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Sozialausschuss Entscheidung
08.04.2014 
28. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
07.05.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.09.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Ausschuss Beschluss
Beschluss
VzK SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt bittet den Senat zu prüfen, ob im Falle einer Errichtung von Sammelunterkünften für Asylbewerber*Innen und Geduldete diese so zu konzipieren, dass eine heterogene Durchmischung aus Asylbewerber*Innen und Geduldeten zusammen mit Studierenden in Form einer gemeinsamen Unterkunft realisierbar und durchführbar ist. Dies könnte erreicht werden durch attraktive Mietpreise der Wohnungen bzw der Zimmer, welche an eine verpflichtende Bildungsleistung, in Form von bspw. Deutschunterricht, gekoppelt werden.

 

Ursprungsantrag:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den entsprechenden Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass die Aufnahme von Flüchtlingen als gesamtstädtische Aufgabe verstanden und organisiert wird.

 

So muss ein Konzept für eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge entwickelt werden. Dabei sind die Mehrkosten für z. B. die Beschulung, die Betreuung der Kinder- und Jugendlichen sowie für Impfmaßnahmen vom Senat zu refinanzieren.

 

Auffanglager dürfen hier nur eine Zwischenlösung sein, deshalb soll sich das Bezirksamt beim Senat dafür einsetzen, dass dieser die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften dazu verpflichtet, Wohnungen für Flüchtlinge bereitzustellen sowie mit Wohnungsbaugenossenschaften und anderen großen Vermietern Gespräche führt, wie diese zur Unterbringung von Flüchtlingen beitragen können.

 

Begründung:

Seitens der Senatsverwaltung werden die Bezirke auf Grund der zurzeit stark steigenden Flüchtlingszahlen nachdrücklich aufgefordert, die Unterbringungsmöglichkeiten zu erweitern oder neue zu schaffen. Es kann nicht sein, dass damit die Bezirke allein in der Verantwortung stehen und die finanziellen Lasten tragen müssen. Die Aufnahme von Flüchtlingen muss als gesamtstädtische Aufgabe verstanden werden. Insbesondere steht dabei die Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund, die mit Schulunterricht zu versorgen sind. Auch Freizeit- und Betreuungsangebote sowie die Gesundheitsprävention (z. B. Impfungen) müssen realisiert und finanziert werden.

 

 

 

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt Neukölln steht einer gemischten Nutzung von Unterkünften durch Geflüchtete, Studierende, Obdachlose und andere Gruppen generell positiv gegenüber und unterstützt den damit verbundenen integrationsfördernden Gedanken. Langfristig muss neben Unterkünften vor allem bezahlbarer Wohnraum für Menschen in dieser Stadt geschaffen werden.

 

Die Nutzung der Unterkünfte durch Geflüchtete und andere oben benannte Gruppen gestaltet sich jedoch aus zweierlei Gründen schwierig. Zum einen sind die ausgewählten Grundstücke zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften teilweise als Gewerbeflächen festgeschrieben. Eine Wohnbebauung ist folglich nicht möglich. Eine Ausnahme wurde rechtlich durch die Verabschiedung des „Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen“ vom 20. November 2014 geschaffen. Danach können für einen befristeten Zeitraum Flüchtlingsunterkünfte auch auf Gewerbegrundstücken errichtet werden. Hierbei ist die Nutzung jedoch an diese Zielgruppe gebunden und darf nicht auf andere ausgeweitet werden.

 

Zum anderen leben mit Stand 25.07.2017 immer noch ca. 10.000 Menschen in Notunterkünften des Landes Berlin, dazu zählt auch das ehemalige C&A Gebäude in Neukölln. Diese prekären Wohnverhältnisse müssen zunächst freigezogen werden bevor darüber nachgedacht werden kann, wie Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für andere Zielgruppen zugänglich gemacht werden können.

 

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den       . August 2017

 

 

 

 

Dr. Franziska Giffey

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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