Drucksache - 0343/XIX  

 
 
Betreff: Kindstod: Aufklärung betreiben, nachhaltige Konsequenzen ziehen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDUBA/JugGes
Verfasser:FraktionsvorsitzendeLiecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
18.10.2012 
11. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
31.10.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2013 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Änderungsantrag
Ausschuss Beschluss
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 31. Oktober 2012 wurde das Bezirksamt gebeten:

 

  1. Alle notwendigen Maßnahmen im Rahmen seiner Kompetenzen und Zuständigkeiten zu treffen, um die Zusammenhänge, Abläufe und Ereignisse zwischen Jugendamt und Träger im Zusammenhang mit der Kindesmisshandlung/Kindstötung aufzuklären.

 

  1. Hierzu soll eine Expertenkommission eingesetzt werden, die das Bezirksamt darin unterstützt, eine neutrale, transparente und unabhängige Aufklärung zu betreiben. Die Ergebnisse werden in nicht-öffentlicher Sitzung dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt und mit diesem diskutiert.

 

  1. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu ergreifen, die Abläufe und Prozesse in der Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und den freien Trägern der Jugendhilfe zu hinterfragen, und Wege aufzuzeigen, wie Kontroll- und Prüfungsmodalitäten verbindlich festgelegt werden können. Diese sind in Abstimmung mit der zuständigen Senatsverwaltung zu treffen.

 

  1. Weiterhin sind innerhalb des Jugendamtes die Strukturen und Abläufe bezogen auf ihre Wirksamkeit und Effektivität genau zu analysieren. Die Prüfpunkte, die bereits vom Bezirksamt vorgestellt wurden, sind der richtige Weg, das Jugendamt neu aufzustellen. Die Bezirksverordnetenversammlung bestärkt das Bezirksamt darin, den eingeschlagenen Weg konsequent und nachhaltig weiter zu verfolgen, und alle zur Zielerreichung notwenigen Maßnahmen zu treffen.

 

Nach dem Tod eines sechsmonate alten Säuglings im September 2012, der im Rahmen einer Mutter – Kind- Unterbringung durch das Jugendamt Neukölln betreut wurde, wurde eine Expertengruppe mit der Aufklärung der Hintergründe um diese Tat, insbesondere im Hinblick auf die Abläufe im Jugendamt und beim beteiligten Träger bzw. die Probleme im Zusammenwirken der beteiligten Stellen beauftragt. Die Arbeitsgruppe bestand aus unterschiedlichen hochrangigen Experten und beschäftigte sich ausführlich mit dem Geschehen und den Vorgängen im Detail. Diese Untersuchungen sind jetzt abgeschlossen und mündeten in einem Abschlussbericht der Expertengruppe.

 

Sowohl die zuständige Staatssekretärin für Jugend als auch die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses Neukölln und des Landesjugendhilfeausschusses Berlin sowie alle Jugendstadträte der Bezirke erhielten den in Rede stehenden Bericht zur Kenntnis. In der 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19. September 2013 war sowohl der Abschlussbericht der Expertengruppe als auch die Konsequenzen, die innerhalb der Abteilung aus dem Vorfall gezogen wurden, Gegenstand der Tagesordnung.

 

Des Weiteren wurden bisher die im Folgenden genannten Maßnahmen im Jugendamt Neukölln eingeleitet:

 

  • Die Falldarstellung sowie die überbezirklichen und bezirklichen Empfehlungen wurden mit dem Jugendamt intensiv im Rahmen eines Workshops bearbeitet und konkrete Arbeitshinweise entwickelt.

 

  • Erarbeitung einer Definition zum Arbeitsablauf in der Hilfeplanung bei Kinderschutzfällen im Vorfeld und in der Begleitung von Mutter-Kind-Unterbringungen.

 

  • Das Verfahren zur Meldung besonderer Vorkommnisse wurde aktualisiert, intern und mit den Neuköllner Trägern eingehend kommuniziert.

 

  • Die sofortige Dokumentation von Vereinbarungen, Auflagen und Aufträgen in der Hilfekonferenz sind auf Initiative des Bezirks in die AV-Hilfeplanung eingeflossen.

 

  • Einführung eines Kinderschutzteams für Neumeldungen zur Entlastung des RSD in den lfd. Fällen.

 

  • Fallrevisionen für alle stationären Unterbringungen von Kleinkindern (in der betroffenen Region ist bereits eine eigene erste Prüfung erfolgt).

 

  • Zur Transparenz der Ressourcenfrage und zur Vergleichbarkeit der (über)bezirklichen Personalausstattung ein Verfahren erarbeitet, Fallzahlen für die Sozialarbeiter vorzusehen. Die landesweite Steuerungsgruppe für die Hilfen zur Erziehung hat auf Neuköllns Initiative hin einen entsprechenden Beschluss gefasst.

 

Selbstverständlich wird weiterhin an der Optimierung der Arbeitsabläufe innerhalb des Jugendamtes aber auch der Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gearbeitet. Auch zukünftig findet hierzu ein enger Austausch und eine Abstimmung mit der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und den Berliner Jugendstadträten statt, da die Erkenntnisse aus dem Bericht nicht nur Gültigkeit für Neukölln, sondern berlinweit für die Verfahren in der Jugendhilfe von Bedeutung sind.

 

Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 


 

 
 

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