Drucksache - 0314/XIX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 8-53 - "Dörferblick"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/BauNatBüD
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.08.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
3_RVO
4_Begruendung_8-53
5_ANHANG 8-53
6_8-53_5000Uebersicht
7_8-53_pl
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

a)      Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-53 für die Grundstücke Waßmannsdorfer Chaussee 174 und 182 und Gockelweg 4 sowie Teilflächen des Gockelwegs im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow im Bezirk Neukölln, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-53 werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie §12 Abs.2 Nr.4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.

 

b)      Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt II 3.5.4 der anliegenden Begründung beschrieben.

 

c)       Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-53 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan 8-53 für die Grundstücke Waßmannsdorfer Chaussee 174 und 182

und Gockelweg 4 sowie Teilflächen des Gockelwegs im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow, ist am 30.04.2013 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.

 

Die Verordnung ist am 23. Mai 2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr.12 auf Seite 135 verkündet worden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung

(Drs.Nr. 0314/XIX) als erledigt an.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen