Drucksache - 0268/XIX  

 
 
Betreff: Dokumente mit klaren Lizenzangaben versehen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/PIRATENVerwaltung und Gleichstellung
Verfasser:FraktionsvorsitzendeHall-Freiwald, Diane
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
13.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Entscheidung
10.09.2012 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung vertagt   
08.10.2012 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung vertagt   
10.06.2013 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung vertagt   
13.01.2014 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung vertagt   
10.02.2014 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.02.2014 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Stand: 05.02.2014 V u G

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der BVV die Ablehnung des Antrages.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, Veröffentlichungen von Dokumenten und  anderen Daten zukünftig mit einer expliziten Angabe zur Weiterverwertungsmöglichkeit zu versehen. Dies kann z. B. durch Hinzufügung eines Punktes in den Vorlagen nach "Im Internet veröffentlichen" geschehen.

 

Der Text soll angelehnt sein an: "Dieses Dokument ist

 

a) urheberrechtlich geschützt

b) gemeinfrei

c) unter der Creative Common Lizenz CC-BY (Namensnennung)

 

freigegeben", mit Auswahlmöglichkeit. Je nach Art des Dokumentes kann auch eine graphische Darstellung der Weiterverwendungsmöglichkeit gewählt werden.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, Veröffentlichungen von Dokumenten und  anderen Daten zukünftig mit einer expliziten Angabe zur Weiterverwertungsmöglichkeit zu versehen. Dies kann z. B. durch Hinzufügung eines Punktes in den Vorlagen nach "Im Internet veröffentlichen" geschehen.

 

Der Text soll angelehnt sein an: "Dieses Dokument ist

 

a) urheberrechtlich geschützt

b) gemeinfrei

c) unter der Creative Common Lizenz CC-BY (Namensnennung)

 

freigegeben", mit Auswahlmöglichkeit. Je nach Art des Dokumentes kann auch eine graphische Darstellung der Weiterverwendungsmöglichkeit gewählt werden.

 

Begründung:

Die Weiterverwertung von öffentlichen Daten leidet häufig unter Rechtsunsicherheit. Viele Projekte würden Daten gerne aggregieren und weiterverwenden, scheuen auf Grund der unklaren Rechtslage jedoch davor zurück. Die explizite Angabe der Weiterverwendungsmöglichkeiten stellt hier Rechtsklarheit her und senkt die Informationskosten.

 

Die Dokumente des Bezirksamtes haben generell eine sehr geringe Schöpfungshöhe und dem Bezirksamt erwächst durch die Freigabe der Dokumente unter freien Lizenzen im Allgemeinen kein wirtschaftlicher Schaden. Der Aufwand, die Dokumentenvorlage anzupassen, ist überschaubar.

 

 
 

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