Drucksache - 0221/XIX  

 
 
Betreff: Neukölln fahrrad- und fußgänger/innenfreundlich (12):
"Zebrastreifen" in der Aronsstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/LINKEBA/FinWi
Verfasser:FraktionsvorsitzendeBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.04.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Wirtschaftsausschuss Entscheidung
25.10.2012    7. nichtöffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses gemeinsam mit dem Ausschuss für Verkehr und Tiefbau (10. Sitzung)      
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
05.12.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.03.2014 
27.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 17.04.2012
2. Version vom 09.01.2013
3. VzK- SB vom 13.03.2014
4. Version vom 19.03.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Aronsstraße befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Der LKW-Durchgangsverkehr ist untersagt. Es sind zwei Zeichen 136 StVO und Fahrbahnmarkierungen „Achtung Kinder“ vorhanden. Aufgrund der baulich angelegten Gehwegvorstreckungen wird der fließende Verkehr so eingeengt, dass ein zweispuriges Vorbeifahren an diesen Stellen nicht möglich ist. Gleichzeitig wird den Fußgängern durch die bauliche Vorstreckung ermöglicht, gut in den Fließverkehr einzusehen. Verkehrsbeobachtungen ergaben nur mäßige Fußgängerströme. Auch die Polizei sieht die Örtlichkeit als unauffällig an. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges wird daher abgelehnt.

 

Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

 

 
 

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