Drucksache - 0212/XIX  

 
 
Betreff: Neukölln fahrrad- und fußgänger/innenfreundlich (3):
Vorrang für Radstreifen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/PIRATEN/LINKEGrüne/PIRATEN/LINKE
Verfasser:FraktionsvorsitzendeFraktionsvorsitzende,
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.04.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
26.10.2016      Ablauf der Wahlperiode     
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Entscheidung
06.06.2012 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Antrag im Ausschuss
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bei der zukünftigen Verkehrsplanung des Bezirkes werden wo immer möglich Radstreifen der Vorrang vor Radwegen eingeräumt.

 

Begründung:

Radstreifen tragen erwiesenermaßen zu mehr Sicherheit für Fahrradfahrer/innen und Fußgänger/innen bei. Fußgänger/innen profitieren von der klaren Trennung vom rollenden Verkehr, Fahrradfahrer/innen kommen auf Radstreifen flüssig voran und werden insbesondere in Abbiegesituationen seltener übersehen. Daher soll bei weiteren Planungen Radstreifen der Vorrang eingeräumt werden.

 

 
 

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