Drucksache - 0166/XIX  

 
 
Betreff: Veränderungssperre 8-61/27 für das Grundstück Kanalstraße 8 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/Bau
Verfasser:Blesing, ThomasBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
8-61_5000VERAENDERUNGSSPERRE
1. Version vom 21.03.2012
2. Version vom 14.08.2012
3. Version vom 21.08.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt hat für das Grundstück Kanalstraße 8 am 26. April 2012 eine Veränderungssperre als Rechtsverordnung erlassen, die Verordnung wurde am 19. Mai 2012 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf Seite 134 veröffentlicht.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 28. März 2012 über die Veränderungssperre 8-61/27 (Drucksache Nr. 0166/XIX) als erledigt an.

 

 

 
 

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