Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0032/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass
- der Errichtung zweier zusätzlicher U- Bahnausgänge in der Neuköllner Straße mit Fahrtreppen, - dem Straßenumbau auf der westlich gelegenen Neuköllner Straße vor dem Senioren- und Wohnhaus und dem Wegfall von 15 Parkplätzen und der Verlegung des Fahrradweges auf die Straße von ca. 60 Meter vor der Lichtzeichenanlage Groß-Ziethener-Chaussee, - und dem Wegfall weiterer 25 PKW-Stellplätze am Rande des Ortsteilzentrum Rudow durch Halteverbote für Bus-Betriebshaltestellen, soll auf ein Minimum reduziert werden.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 25.04.2012 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die U-Bahnlinie 7 vom U-Bahnhof Rudow bis zum Regionalbahnhof Schönefeld mit einem U-Bahnhof „Lieselotte Berger Platz“ im Frauenviertel verlängert werden soll. Die Planungen für die Veränderung der Verkehrsabläufe und damit verbundene umfangreiche Baumaßnahmen im Kreuzungsbereich Neuköllner Straße/Neudecker Weg/Groß-Ziethener Chaussee (Rudower Spinne) sollen zudem auf ein Minimum reduziert werden. Die endgültige Fertigstellung der Verlängerung der U 7 bis zum Regionalbahnhof Schönefeld soll in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium und dem Land Brandenburg spätestens 2020 abgeschlossen sein.
U-Bahnlinie 7: Bekanntermaßen ist die Verlängerung der U-Bahnlinie 7 bisher nicht realisiert worden. In diesem Zusammenhang wird auf den Schlussbericht zur Drs. 0088/XX (Ein Hauptstadtflughafen braucht auch eine Hauptstadtanbindung! Für eine Verlängerung der U7 bis zum BER) verwiesen, welcher durch die BVV am 28.10.2021 zur Kenntnis genommen wurde. Demnach hatte der Senat beschlossen, die für ein solches Vorhaben erforderliche Kosten-Nutzen-Analyse in Auftrag zu geben. Diese Analyse ist die Voraussetzung für die bis zu 75-prozentige Kostenbeteiligung des Bundes. Das Verfahren wird einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren in Anspruch nehmen. Tatsächlich wird die externe Beauftragung der Kosten-Nutzen-Analyse laut Presseberichterstattung wohl erst in Kürze erfolgen. Grund hierfür ist nach Auskunft der SenUMVK u.a. die Haushaltssperre. Damit einhergehend konnten nach Verabschiedung des Doppelhaushalts 2022/2023 die Stellen zur fachlichen Vorbereitung der Ausschreibung erst zu Beginn des Jahres 2023 erfolgreich und abschließend besetzt werden. Wie der Presseberichterstattung weiter entnommen werden konnte, wird geprüft, ob ein sogenanntes „nationales Interesses“ besteht und der Bund somit 90 Prozent der Gesamtkosten abdecken könnte (satt der sonst maximal 75 Prozent).
Baumaßnahmen Rudower Spinne: Die leidgeprüften Anwohner*innen wissen es: Inzwischen wird schon jahrelang am und rund um den U-Bahnhof Rudow gebaut (siehe hierzu auch die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus Berlin Drs. 18/15765 vom 10.08.2018 bzw. Beantwortung der Großen Anfrage Drs. 1686/XX vom 02.06.2020 in der BVV). Mit dem Ersatzbau der überdachten Fahrradabstellanlagen (vor Beginn der Umbaumaßnahmen am U-Bahnhof standen dort auch welche) auf der westlichen Straßenseite der Waltersdorfer Chaussee zwischen Groß-Ziethener-Chaussee und Schönefelder Straße wurde die letzte Maßnahme im Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen am U-Bahnhof Rudow durch die BVG abgeschlossen. Die Bauabnahme erfolgte am 10.03.2023, die überdachten Fahrradabstellanlagen gehen danach in den Bestand des Bezirks über. Damit kann nun auch die Bauausführung des bereits im Jahr 2017 geplanten bezirklichen Neubaus von Fahrradabstellanlagen auf der östlichen Seite, südlich des U-Bahnhofs Rudow zwischen Waltersdorfer Chaussee, Neuköllner Straße und Groß Ziethener Chaussee, beginnen. Durch die Bedienung des Flughafens BER erhöht sich das Verkehrsaufkommen deutlich. Die Bereitstellung von weiteren Fahrradabstellanlagen an dieser Stelle ist geboten, um den Zielen und Vorgaben aus dem Mobilitätsgesetz Folge zu leisten (Stärkung des Umweltverbundes). Die Maßnahme soll im Jahr 2023 umgesetzt werden.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 18. April 2023
Martin Hikel Jochen Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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