Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten

Pressemitteilung vom 15.04.2021

Aufgrund der für das Land Berlin am 13.04.2021 durchgeführten Risikobewertung zum Auftreten der Geflügelpest wurde eine weitere “Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten” vom 15.04.2021 notwendig.

Zur Vermeidung der Einschleppung und Verschleppung des hochpathogenen aviären Influenzavirus (Geflügelpest) werden die zahlreichen Vorschriften auf das gesamte Gebiet des Bezirks Neukölln ausgeweitet. Diese tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten tritt am morgigen Freitag, 16. April 2021 in Kraft und ist bis zum 15. Mai 2021 befristet.

Weitere Vorschriften ergeben sich aus der beigefügten Allgemeinverfügung.

  • Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten

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    Dokument: BA Neukölln

Bereits am 09.03.2021 wurde für den Zeitraum bis zum 15.04.2021 eine „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten“ vom Bezirksamt Neukölln von Berlin, Ordnungsamt, Fachbereich Veterinärswesen und Lebensmittelüberwachung (Geschäftszeichen: S 1070/21 Ord VetLeb L) erlassen. Diese wurde im Amtsblatt Nr. 11 am 19.03.2021 auf Seite 743 ff veröffentlicht.