Milieuschutz: Neukölln beschränkt den Verkauf von Eigentumswohnungen

Pressemitteilung vom 30.09.2019

In Berliner Milieuschutzgebieten gilt die Umwandlungsverordnung. Sie beschränkt die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Doch eine Ausnahme im Bundesrecht führt in der Praxis dazu, dass auch in Milieuschutzgebieten regelmäßig Häuser umgewandelt werden: Wenn sich die Eigentümer*innen nämlich verpflichten, sieben Jahre nur an die Mieter*innen zu verkaufen, muss die Umwandlung genehmigt werden (§ 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 Baugesetzbuch).

Der Bezirk hat zuletzt häufiger beobachtet, dass leerstehende Wohnungen direkt mit dem Ziel des anschließenden Kaufes angemietet werden. Dies widerspricht nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch der Regelungsintention. Um Anreize für eine gezielte Entmietung zu verhindern, verschärft der Bezirk daher in diesem Punkt seine Genehmigungspraxis.

So genehmigt das Bezirksamt den Verkauf zukünftig erst dann, wenn die jeweiligen Mieter*innen zum Teil der schützenswerten Wohnbevölkerung geworden sind. Dies ist regelmäßig frühestens nach einer Mietdauer von zwei Jahren, in der die Mieter*innen mit Hauptwohnsitz in der Wohnung gelebt haben, der Fall.

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste Jochen Biedermann erklärt: „Der Bund muss die Umwandlung von Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten endlich generell untersagen. Bis dahin schauen wir aber nicht zu, wenn die Ziele des Milieuschutzes unterlaufen werden. Geschäftsmodelle, die das versuchen, machen wir so unattraktiv wie irgend möglich.“