Aktuelles zum Coronavirus
Hier finden Sie alle Informationen der Senatsverwaltungen: www.berlin.de/corona
Hier finden Sie alle Informationen des Gesundheitsamtes Mitte: Gesundheitsamt Mitte
Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitsamt in Bezug auf die Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung keine Rechtsberatung vornimmt, sondern lediglich eine Beratung zu gesundheitsbezogenen Fragen.
Gaststättengewerbe – vorläufige Erlaubnis beantragen
Wer ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe von einem anderen Betreiber übernehmen möchte, dem kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der endgültigen Gaststättenerlaubnis vorläufig auf Widerruf gestattet werden.
Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie im stehenden Gewerbe
- Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Schankwirtschaft) oder
- zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Speisewirtschaft),
Erlaubnispflichtig ist das Gaststättengewerbe nur dann, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden. Werden lediglich alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist das Gaststättengewerbe erlaubnisfrei und Sie brauchen auch keine vorläufige Gaststättenerlaubnis.
Die vorläufige Gaststättenerlaubnis soll nicht für eine längere Zeit als drei Monate erteilt werden. Die Frist kann verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Übernahme eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes
Sie übernehmen eine schon bestehende Gaststätte räumlich von der Vorgängerin oder dem Vorgänger. -
Gaststätte nicht länger als 1 Jahr geschlossen
Die Gaststätte war nicht länger als ein Jahr geschlossen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis (§ 11 GastG)
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
-
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
-
Grundrisszeichnung
Grundriss der für den Gaststättenbetrieb und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume (möglichst im Maßstab 1:100).
-
Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag
Nachweis über die tatsächliche Verfügungsberechtigung der Räume.
-
Gewerbeanmeldung
Bei Übernahme des Gaststättengewerbes ist eine Gewerbeanmeldung für den Nachfolger oder die Nachfolgerin zu erstatten.
-
Ggf. Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Der Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bezirk sich Ihre Betriebsstätte örtlich befindet.
Für die vorläufige und die endgültige Gaststättenerlaubnis ist nur 1 Antrag zu stellen. Während der Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen im vorläufigen Verfahren kann die Gaststätte schon betrieben werden. Wenn Sie beabsichtigen die Betriebsart oder Räume der bestehenden Gaststätte zu verändern, darf die Gaststätte während der Zeit der vorläufigen Gaststättenerlaubnis nur im Umfang der bisherigen Erlaubnis betrieben werden.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.