Aktuelles zum Coronavirus
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Hier finden Sie alle Informationen des Gesundheitsamtes Mitte: Gesundheitsamt Mitte
Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitsamt in Bezug auf die Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung keine Rechtsberatung vornimmt, sondern lediglich eine Beratung zu gesundheitsbezogenen Fragen.
Bewachungsgewerbe - Meldung Wachpersonen
Wenn Sie in Ihrem Bewachungsunternehmen Wachpersonen beschäftigen wollen oder Personen mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragen wollen, müssen Sie diese seit 01.06.2019 vor Beschäftigungsbeginn über das Bewacherregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) ausschließlich online anmelden.
Gehen Sie dazu bitte wie folgt vor:
- Schritt 1:Registrierung - Sie müssen Ihr Bewachungsunternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) im Bewacherregister registrieren.
- Schritt 2: Anmeldung - Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihren Benutzerdaten anmelden.
Wenn Wachpersonen oder Personen mit Leitungstätigkeit aus dem Wachunternehmen ausscheiden oder sich Daten oder Aufgaben dieser Personen ändern, ist dies ebenfalls online über das Bewacherregister zu melden.
Die Pflicht zur Meldung von Wachpersonen und Personen die mit der Leitung des Betriebes oder Zweigniederlassung beauftragt sind gilt auch Bewachungsunternehmen, die diese Personen entleihen oder im Wege der Arbeitnehmerüberlassung beauftragen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Zuverlässigkeit der Wachperson,des Betriebsleiters, des Leiters der Zweigniederlassung
Es dürfen nur Personen mit Wachaufgaben beschäftigt werden, die zuverlässig sind. -
Sachkunde
Unterrichtungsnachweis einer IHK bei herkömmlichen Bewachungstätigkeiten, Nachweis der Sachkundeprüfung einer IHK bei besonderen Bewachungstätigkeiten oder eine vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation, Personen die als Betriebsleiter oder mit der Leitung von Zweigniederlassungen beauftragt sind benötigen einen Sachkundenachweis.
Erforderliche Unterlagen
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Unterrichtungsnachweis der IHK für Beschäftigte bzw. andere anerkannte Nachweise
ausreichend bei herkömmlichen Bewachungstätigkeiten
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Nachweis der erfolgten Sachkundeprüfung bei der IHK oder bzw. andere anerkannte Nachweise
ist nur bei folgenden Tätigkeiten erforderlich:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken
- soweit in leitender Funktion:
Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Die Wachperson und Personen die als Betriebsleiter oder mit der Leitung von Zweigniederlassungen beauftragt sind, sind ausschließlich online über das Bewacherregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) anzumelden.
- Ordnungsamt
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.