Aktuelles zum Coronavirus
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Hier finden Sie alle Informationen des Gesundheitsamtes Mitte: Gesundheitsamt Mitte
Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitsamt in Bezug auf die Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung keine Rechtsberatung vornimmt, sondern lediglich eine Beratung zu gesundheitsbezogenen Fragen.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Bestätigung Aufstellort
Wer gewerbsmäßige Geld-und Warenspielgeräten aufstellen will, benötigt zunächst eine Erlaubnis der zuständigen Behörde für den Gewerbebetrieb (unter "Weiterführende Informationen").
Es dürfen nur solche Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufgestellt werden, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist.
Die Aufstellung der Geräte darf nur an Orten erfolgen, deren Geeignetheit zuvor von der für den Aufstellort zuständigen Behörde schriftlich bestätigt worden ist. Für jeden Aufstellort brauchen Sie eine Bestätigung der Eignung. Für die Eignung des Aufstellortes ist zu beachten:
Geld- und Warenspielgeräte dürfen nur aufgestellt werden in:
- Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen
Das gilt nicht für Trinkhallen, Speiseeiswirtschaften, Milchstuben sowie Betriebe, in denen die Verabreichung von Speisen oder Getränken nur eine untergeordnete Rolle spielt.
- in Beherbergungsbetrieben,
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder
- in Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher, es sei denn, in der Wettannahmestelle werden Sportwetten vermittelt.
- Betrieben auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten,
- Betrieben auf Sportplätzen, in Sporthallen, Tanzschulen, Badeanstalten, Sport- oder Jugendheimen oder Jugendherbergen sowie Betrieben, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern oder Jugendlichen besucht werden,
- in erlaubnisfreien Gaststättenbetrieben, (z.B. in Gaststätten ohne Alkoholausschank).
- auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten,
In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, in denen keine alkoholischen Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden, darf je 12 Quadratmeter Grundfläche höchstens ein Spielgerät, insgesamt jedoch nicht mehr als acht Spielgeräte, aufgestellt werden.
Voraussetzungen
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Eignung des Aufstellortes
-
Gültige Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes
-
Grundrisszeichnung
Grundriss der für den Aufstellort vorgesehenen Räume (möglichst im Maßstab 1:100)
-
Aufstellererlaubnis
Nachweis durch Vorlage der Erlaubnisurkunde bzw. Kopie
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Der Antrag auf Erteilung der Geeignetheitsbestätigung ist bei dem für den Aufstellort zuständigen Ordnungsamt zu stellen.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.